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Freitag, 29. Juni 2012

Beitrag 260 aus der FRENKENKLINIK: E-Zigarette - gesundheitlich unbedenklich für die Zähne und die Mundschleimhaut?

Fragen von Patienten – Antworten für Patienten: E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich für die Zähne und die Mundschleimhaut? 
Elektronische Zigaretten - gibt es erst seit rund vier Jahren auf dem Markt. Die meisten künstlichen Zigaretten stammen aus China und werden vor allem übers Internet angeboten. Hinweise auf eine Qualitätskontrolle oder Informationen über mögliche gesundheitliche Nebeneffekte sucht man meistens vergebens. Bis heute gibt es noch keine umfassenden wissenschaftlichen Studien über gesundheitliche Risiken, vor allem der nikotinhaltigen E-Zigaretten.



Dampf statt Rauch.
Bei normalen Zigaretten verbrennt Tabak. Bei E-Zigaretten verdampfen dagegen flüssiges Nikotin und/oder Aromastoffe. Sie sehen einer herkömmlichen Zigarette relativ ähnlich und bestehen aus einem per Strom- oder USB-Adapter aufladbaren Gerät samt austauschbaren oder nachfüllbaren Kartuschen, die Nikotin und/oder Aromastoffe enthalten. Durch Ziehen an der «Zigarette» wird die Steuerungselektronik aktiviert: Die Inhaltsstoffe der Kartuschen werden zerstäubt oder erhitzt und können anschliessend inhaliert werden. Ein blaues LED an der Spitze zeigt die Aktivität an und soll auch gleich den Unterschied zu herkömmlichen Zigaretten markieren.

Ausweg aus dem Rauchverbot?
Das Timing der Markteinführung könnte kaum besser sein: Seit Mai 2010 gilt in der ganzen Schweiz das Rauchverbot. Damit präsentieren die Vertreiber mit ihren Produkten einen scheinbar einfachen Ausweg für Raucher. Doch auch Online-Händler bieten elektronische Zigaretten, Zigarren und Pfeifen, so genannten E-Dampfer als die Lösung an - grossspurige Versprechen inklusive: gesundes Rauchen an jedem Ort, im Büro, im Flugzeug, friedlich Seite an Seite mit Nichtrauchern.

Gesundheitliche Gefahren:
Die Nikotinaufnahme durch elektrische Zigaretten ist besonders riskant für Menschen mit Zahnimplantaten", berichtet der Lübecker Kieferchirurg und Implantologe Hans-Peter Ulrich. "Nikotin vermindert die Durchblutung der Mundschleimhäute. Wer diese vermeintlich weniger gesundheitsschädlichen Zigaretten konsumiert, riskiert, dass frisch eingesetzte Implantate nicht einheilen," erklärt Ulrich, der auch Mitglied der European Centers for Implantology (ECDI) ist. In dieser Vereinigung sind 17 Zentren aus Deutschland sowie weitere Zentren in Österreich und der Schweiz zusammengeschlossen. Produkte ohne Nikotin sind weniger bedenklich für die Zähne und die Mundschleimhaut.

Ob in der E-Zigarette eine nikotinfreie Kartusche steckt oder nicht, ist jedoch von aussen nicht ersichtlich. Da kein Tabak verbrannt werde, entstehen laut Anbieter auch keine schädlichen Stoffe. Wie weit dies insbesondere für die nikotinhaltige Version gilt und welche Stoffe tatsächlich im produzierten Dampf enthalten sind, ist unklar.
Das BAG rät grundsätzlich zur Vorsicht im Umgang mit E-Zigaretten.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Donnerstag, 28. Juni 2012

Beitrag 259 aus der FRENKENKLINIK: Was ist ANUG

Fragen von Patienten – Antworten für Patienten: Was ist ANUG?




Was ist ANUG?
Bei dieser Sonderform der Zahnfleischentzündung dringen die Bakterien sehr schnell ins Zahnfleich ein und zerstören es dauerhaft.  Die akute Gingivitis „ANUG“ wird durch rasch ins Gewebe eindringende Bakterien verursacht. Die Erreger sind grösstenteils kleine, grosse und mittelgrosse Spirochäten, Kokken und Stäbchenbakterien.

Wie erkenne ich ANUG?
Die Krankheit ANUG beginnt schlagartig mit einer akuten Entzündung, meist an den Frontzähnen bzw. am Zahnfleisch, das zwischen den Zähnen gelegen ist und zerstört die Interdentalpapillen.
Die Anzeichen von ANUG (acute necrotizing ulcerative gingivitis), die auch als Plaut- Vincent-Gingivitis bezeichnet wird, sind meist starke Zahnfleischschmerzen, hohes Fieber, ein vermindeter Allgemeinzustand, starker Mundgeruch oder auch ein fauler metallischer Geschmack im Mund. Das Zahnfleisch im Zahnzwischenraum wird rot und kann mit einem leicht gelblichen, abwischbaren Film bedeckt sein. Die Erkrankung ist nicht ansteckend.
 
Behandlung von ANUG
Beim Verdacht auf eine ANUG bleibt Ihnen nur der Gang zum Zahnarzt. Dessen Behandlung besteht aus:
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Antibiotika Abgabe (nicht zwingend)
  • Fiebersenkende Schmerzmittel
Bettruhe ist sehr empfehlenswert, da der Allgemeinzustand reduziert ist und der Patient kraftlos wirkt.

Die am häufigsten betroffenen Patienten sind starke Raucher und Menschen die unter starkem Stress leiden. Voraussetzung für eine ANUG ist aber vielfach eine schlechte Mundhygiene. Da die Krankheit am Zahnfleisch beginnt, das zwischen den Zähnen gelegen ist und die Interdentalpapillen zerstört, bedeutet dies, daß nach dem Ausheilen der ANUG, die Gingiva an diesen Stellen fehlt.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 27. Juni 2012

Beitrag 258 aus der FRENKENKLINIK: Unser Kinderklub: Gesunde Zähne für Ihr Kind

Fragen von Patienten – Antworten für Patienten: Wann gehe ich mit meinem Kind zum ersten mal zum Zahnarzt?



Das Ziel der ersten zahnärztlichen Kontrolltermine ist vor allem, daß Ihr Kind das zahnärztliche Sprechzimmer kennenlernt und dabei angstfreie Erfahrungen macht.
Das trägt wesentlich dazu bei, eine vertrauensvolle Beziehung zum Zahnarzt zu entwickeln, die sich auf jeden Fall positiv auswirkt, wenn einmal Behandlungen erforderlich werden sollten. Der Zahnarzt kann bereits bei diesen ersten behutsamen Untersuchungen Abweichungen der Zahnstellung erkennen. Er kann ferner aus der Kombination bestimmter Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten in der Familie des Kindes auf ein erhöhtes Kariesrisiko beim Kind schließen und diese Zusammenhänge den Eltern erläutern. Außerdem können die Eltern alle Informationen über wichtige zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erhalten. Dazu zählen insbesondere Hinweise auf die Gefahren des Flaschennuckelns, die Beratung über funktionsgerechte Nuggi's, Tips zur zweckmäßigen Ernährung, zur Handhabung der Zahnbürste beim Kleinkind und zur Anwendung von Fluoriden.


Unsere Empfehlung für die Zahnpflege und tägliche Mundhygiene der Babies und Kleinkinder:

Baby bis 12 Monate: Ab dem ersten Zahn 1 x am Tag mit einer erbsengrossen Menge Kinderzahnpasta die Zähne putzen. Keine zuckerhaltigen Getränke, keine zuckerhaltigen Zusätze (Guetzli, Biscotti) in die Milch geben. Nuggi, Löffel, etc. nicht durch die Eltern/Betreuungsperson in den Mund nehmen.

Kleinkind bis 24 Monate: Zähne 2 x am Tag putzen mit einer erbsengrossen Menge Kinderzahnpasta. Getränke sollen jetzt aus der Tasse getrunken werden. Für den Durst zwischendurch und unterwegs eignet sich am besten Wasser. Zwei Zwischenmahlzeiten pro Tag genügen für Kinder ab 1 Jahr für eine gesunde Ernährung.

Kinder ab 24 Monate: Zähne 3 x am Tag putzen mit einer erbsengrossen Menge Kinderzahnpasta. Bei Süssigkeiten fürs Zwischendurch auf das Zahnmännchen achten!

Kinder im dritten Lebensjahr: Erstmals mit zum Zahnarzt nehmen. Mit dem Zahnarzt besprechen, ob eine spezielle Zahnpflegeversicherung Sinn macht, welche allenfalls die hohen Kosten für Kieferorthopädie übernimmt. Entscheidend sind oft, die ersten Erlebnisse beim Zahnarzt - oft helfen spielerischer Begegegnungen beim Zahnarzt - ohne Zahnschmerzen.

Kinder ab 6 Jahren: Zähne 3 x am Tag putzen mit Junior oder Erwachsenenzahnpasta. 1 x pro Woche mit Fluorid-Gelée Zähne reinigen (abends vor dem Schlafen, nur ausspucken, nicht ausspülen).

Ihr FRENKENKLINIK Team

Montag, 25. Juni 2012

Beitrag 257 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung (Screening) abzulehnen



Mit den neuen Möglichkeiten der Medizin können immer mehr Krankheiten erkannt werden, bevor sie ausbrechen oder erste Symptome auftauchen. Eine Vorsorgeuntersuchung, das so genannte «Screening», ist dann sinnvoll, wenn die Krankheit wirksam behandelt, die Lebensqualität verbessert oder die Sterblichkeit verringert werden kann.

Mit dem wissenschaftlichen Fortschritt wachsen die Möglichkeiten, über Gen-Tests die Veranlagung und damit auch das Risiko für eine gewisse Krankheit (z.B. Brustkrebs) zu entdecken. Auf diesem Gebiet tut sich ein weites Feld schwieriger Entscheide auf.
Wollen, sollen, müssen wir wissen, welche Risiken wir in uns tragen? Die Antworten sind schwierig. Fest steht, Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen.

Breit angewandte Vorsorgeuntersuchungen sind zum Beispiel:
  • die Blutuntersuchung bei Neugeborenen zur Entdeckung von Stoffwechselkrankheiten wie die Phenylketonurie
  • bei Erwachsenen die Messung des Blutdruckes zur Entdeckung eines Bluthochdrucks
  • die Messung von Grösse und Gewicht zur Entdeckung von Über- oder Untergewicht
  • die Bestimmung der Blutfettwerte zur Entdeckung von erhöhten Werten (Hyperlipidämie)
  • der sog. Krebsabstrich bei Frauen zur Entdeckung eines Gebärmutterhalskrebses
  • bei familiärer Belastung die Darmspiegelung zur Entdeckung eines Darmkrebses.
Voruntersuchung in der Schwangerschaft
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können Eltern vor Entscheide mit extrem grosser Tragweite stellen. Wird in einer heute routinemässig durchgeführten Ultraschalluntersuchung eine Missbildung entdeckt, ist die Mutter (resp. sind die Eltern) vor die Entscheidung gestellt, die Schwangerschaft abzubrechen oder das Kind auszutragen. Das gleiche gilt für die so genannte
Fruchtwasserpunktion, mit der genetische Schäden (z.B. das Down-Syndrom) entdeckt werden können.

Vor einer Vorsorgeuntersuchung sollten Sie sich über Nutzen, Risiken und Konsequenzen erkundigen. Probieren Sie auch, sich vorzustellen, wie Sie bei einem für Sie ungünstigen Resultat handeln würden. Die Antworten auf die untenstehenden Fragen können für Sie hilfreich sein.

Hilfreiche Fragen an die Ärztin oder den Arzt
  • Wie zuverlässig ist der Test? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit angezeigt wird, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist? Oder umgekehrt: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine
  • Krankheit nicht entdeckt wird, die später doch ausbricht?
  • Wie häufig tritt die Krankheit auf?
  • Kann die Krankheit, die mit diesem Test abgeklärt werden soll, behandelt oder geheilt werden? Mit welchen Erfolgsaussichten?
  • Gibt es bei diesem Test unerwünschte Nebenwirkungen?
Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 256 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen


Keine handlungs- und urteilsfähige Person darf gegen ihren ausdrücklichen Willen behandelt werden. Alle urteilsfähigen Patientinnen und Patienten müssen ihr Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung geben. Sie haben auch das Recht, eine Behandlung zu verweigern.

Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Erwachsenen entscheiden die Eltern, die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter. Als Richtalter für die Urteilsfähigkeit gilt in der Praxis das Alter 16.

Nur wenn jemand vorübergehend nicht in der Lage (z. B. bewusstlos) ist, unmittelbare Lebensgefahr droht oder eine akute Gefährdung der Gesundheit besteht, sind Ärztinnen und Ärzte ermächtigt, dringliche medizinische Massnahmen ohne Rückfrage einzuleiten.

Das Fachpersonal der FRENKENKLINIK steht Ihnen beratend zur Seite, erklärt Ihnen die geplante Behandlung und versucht Sie von deren Richtigkeit zu überzeugen.
Den Grundsatzentscheid fällen Sie allein.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Freitag, 22. Juni 2012

Beitrag 255 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht auf umfassende Information



Damit Sie sich als Patientin oder Patient für oder gegen eine Behandlung entscheiden können, müssen Sie gut informiert sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, Ihnen die Grundlagen zu liefern, damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Selbst wenn Sie Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt absolutes Vertrauen entgegenbringen, müssen Sie Nutzen und Risiken einer Behandlung kennen

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt haben die Pflicht, Sie angemessen über Ihren Gesundheitszustand
aufzuklären.
Sie haben das Recht zu wissen:
  • Woran Sie leiden.
  • Welche Heilungschancen bestehen.
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt.
  • Welche Risiken und Nebenwirkungen bestehen.
  • Was können Sie persönlich zur Heilung beitragen.

Es ist wichtig, dass Sie im Gespräch mit dem medizinischen Fachpersonal genau zuhören
und so lange nachfragen, bis Sie alles genau verstanden haben. Erst dann soll über das
weitere Vorgehen entschieden werden. Sie haben ein Recht darauf, dass Ärztinnen
und Ärzte sich verständlich ausdrücken und sachlich Auskunft geben. Sie müssen erklären,
welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wie gross die Heilungschancen sind. Dabei
vergewissern Sie sich, dass Sie ihre Ausführungen auch verstanden haben.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Donnerstag, 21. Juni 2012

Beitrag 254 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen



Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen und davon Kopien zu erhalten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um handschriftliche Notizen oder um schriftliche Berichte handelt.
Ärztinnen und Ärzte sammeln die nötigen Informationen über ihre Patientinnen und Patienten in einer Akte, der so genannten Krankengeschichte. Sie enthält Aufzeichnungen Ihrer eigenen Auskünfte, Diagnosen, Laborberichte, Röntgenbilder oder Auskünfte Dritter.

Zur Krankengeschichte gehören:
  • Angaben über den Gesundheitszustand und die beschriebenen Symptome
  • die erhärtete Diagnose
  • angeordnete Behandlungen sowie deren Ergebnisse
  • zeitliche Angaben über Anfang und Ende der Behandlung sowie das Datum der jeweiligen Konsultation
  • Ergebnisse weiterer Untersuchungen, Analysen, Röntgenaufnahmen usw.

Bei einem operativen Eingriff:
  • Operations- und Anästhesieberichte, alle technischen Aufzeichnungen sowie Personalien und Qualifikationen der beteiligten Fachpersonen.
Kein Einsichtsrecht in Aufzeichnungen der Zahnärztin oder des Zahnarztes besteht, wenn sie nur Mutmassungen über den Gesundheitszustand (z.B. vorläufige Diagnosen) oder Auskünfte von Angehörigen beinhalten.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 20. Juni 2012

Beitrag 253 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen


Bei Zweifeln hilft Ihnen eine Zweitmeinung, sich für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Dies kann dann nützlich sein, wenn für ein und dieselbe Diagnose unterschiedliche Behandlungen existieren.

Eine Zweitmeinung ist kein Zeichen des Misstrauens gegen die behandelnde Zahnärztin oder den behandelnden Zahnarzt. Die Zweitmeinung bestärkt Sie im Entscheid für oder gegen eine bestimmte Vorgehensweise.

Ob Sie der Zweitzahnärztin oder dem Zweitzahnarzt mitteilen, dass bereits eine Diagnose oder ein Behandlungsvorschlag gemacht worden ist, steht Ihnen frei. Damit Röntgenbilder kein zweites Mal gemacht werden müssen, erweist sich eine Übermittlung an den entsprechenden Zahnarzt oder zahnärztin für die Zweitmeinung sehr hilfreich..

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 252 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht auf Geheimhaltung


Zahnärzte/innen, Ärzte und das medizinische Fachpersonal unterstehen dem Berufsgeheimnis. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden. Das heisst, sie dürfen das Wissen über die Patientin oder den Patienten nicht ohne deren Einwilligung an Drittpersonen weitergeben.
Ohne Zustimmung der Patientin oder des Patienten ist das Medizinalpersonal auch nicht berechtigt, Angehörigen, den Arbeitgebenden oder der Versicherung Auskünfte zu erteilen.

Die Schweigepflicht ist unter anderem aufgehoben:
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall, Körperverletzungen, die auf ein Verbrechen schliessen lassen, und bei Verdacht auf ein Offizialdelikt (z.B. Misshandlung von Minderjährigen, sexueller Missbrauch, schwere Körperverletzungen, Mord) sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, der Strafverfolgungsbehörde Meldung zu erstatten.
  • Bei bestimmten übertragbaren Krankheiten besteht eine Meldepflicht an den zuständigen kantonsärztlichen Dienst, welcher aber seinerseits dem Amtsgeheimnis untersteht.
Auch unter Medizinalpersonen gilt das Berufsgeheimnis.
Das Berufsgeheimnis gilt auch gegenüber allen Ärztinnen und Ärzten, die nicht direkt an der Behandlung beteiligt sind und daher kein berufliches Interesse haben. Dasselbe gilt für die Medizinalpersonen fremder Abteilungen.

Bestimmte medizinische Daten können zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn die betreffende Person es ausdrücklich erlaubt und die Angaben anonym weitergegeben werden.

An die nächsten Angehörigen wird das medizinische Fachpersonal die Auskunft nicht verweigern, wenn es vermutet, dass die Patientin oder der Patient eine Zustimmung zu einer Auskunft erteilen würde (selber aber nicht dazu in der Lage ist).

Ihr FRENKENKLINIK Team

Montag, 18. Juni 2012

Beitrag 251 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Behandlung



Als Patientin und Patient haben Sie ein Recht auf bestmögliche Betreuung und sorgfältige
Behandlung. Der Erfolg einer Behandlung hängt von der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt/in und Patientin oder Patient ab.

Sie haben die Pflicht, zu schildern, wie es Ihnen geht, an welchen Symptomen Sie leiden
und was Ihrer Meinung nach die Ursachen der Krankheit sein könnten. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen aufmerksam zuzuhören.

Aktives Zuhören ist die Grundlage um:
  • Ihr Problem zu verstehen,
  • die Ursachen zu ergründen,
  • die Krankheit zu erkennen
  • und eine angemessene Behandlung zu finden.
Zahnärzte und Zahnärztinnen können nicht alle Probleme lösen, und nicht alle Krankheiten
sind heilbar. Auch wenn wir es noch so sehr wünschen, es gibt kein Recht auf Heilung.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 250 aus der FRENKENKLINIK: Patientenrechte

Patientenrechte beim Zahnarzt?


Viele Menschen machen sich beim Gang zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt Sorgen und Ängste. Niemand begibt sich gerne in Abhängigkeit. Darum ist es gut zu wissen, dass Rechte und Würde eines Menschen unantastbar sind. Als Patientin und Patient müssen Sie keine Massnahme über sich ergehen lassen, die Sie nicht wollen. Sie haben das Recht auf Anhörung, auf gute Information und sorgfältige Behandlung. Überall und jederzeit.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen. Das ermöglicht Ihnen, eigenständig aufzutreten. Zahnärztin und Zahnarzt empfinden dies nicht etwa als «Provokation». Im Gegenteil, sie sind darauf angewiesen, dass zwischen Ihnen und dem Klinikpersonal Einverständnis und ein gutes Verhältnis besteht.

Gleich wie die Rechte können auch die Pflichten nicht in der Garderobe der Zahnklinik abgegeben werden. Sie können die eigene Verantwortung für eine gesunde Mundhygiene nicht delegieren. Sie tragen Mitverantwortung.

Ihr FRENKENKLINIK Team.

Freitag, 15. Juni 2012

Beitrag 249 aus der FRENKENKLINIK: Umgang mit einem Zahnersatz

Angewöhnung und Umgang mit neuem Zahnersatz erfordern anfänglich viel Zeit, Geduld und Übung.

Lassen Sie sich nicht entmutigen - Ihr Zahnarzt steht Ihnen bis zur völligen Eingewöhnung jederzeit bei.
Je besser Ihre Mitarbeit, desto schneller können Sie Ihre Prothese akzeptieren und damit glücklich leben. Sicher ist es gut zu wissen, dass sich Prothesenträger kaum wieder ihre früheren, erkrankten und mangelhaften Zähne zurückwünschen. Eine Prothese ist besser und schöner als ein verstümmeltes Restgebiss.

Aussehen
Eine Prothese kann heute so naturähnlich hergestellt werden, dass sie oft nicht als künstlicher Zahnersatz zu erkennen ist. Meist braucht es etwas Zeit, bis sich Zunge, Lippen und Wangen an die neue Prothesensituation gewöhnt haben. Ihr natürlicher, gelöster Gesichtsausdruck stellt sich nach wenigen Tagen ein, sobald Sie sich mit Ihrer Prothese entspannt und glücklich fühlen. Das Gefühl, die Oberkieferzähne stünden zu weit vorne und die Lippen sähen zu wulstig aus, ist anfänglich normal.
Untere Prothesen erfordern mehr Geduld als obere, denn es dauert wesentlich länger, bis man sich an sie gewöhnt hat. Die Zunge wird sich der neuen, eingeengten Situation anpassen.

Sprache
Die normale Sprache gewinnt man nach einiger Übung erstaunlich schnell zurück. Selbst anfängliche Schwierigkeiten verschwinden, sobald sich Zunge und Lippen an die neue Situation gewöhnt haben. Lautes Lesen aus einem Buch beschleunigt die Angewöhnung.

Essen
Auch das Essen wird zunächst mehr Zeit und Übung erfordern, bis sich die Muskeln den neuen Verhältnissen angepasst haben. Beginnen Sie mit kleinen Bissen und weichen, nicht klebrigen Speisen. Essen Sie langsam und kauen Sie auf Ihren Backenzähnen links und rechts gleichmässig. Beissen Sie nicht mit den Vorderzähnen ab, sondern suchen Sie eine Stelle, wo Sie abbeissen können, ohne dass sich die Prothese abhebt. Drücken Sie beim Abbeissen das Brot oder den Apfelbissen nach oben gegen die Gaumenplatte. Leider können nicht alle Prothesenträger das Abbeissen erlernen.

Druckstellen
Wenn die Prothese neu eingesetzt wird, gibt es Stellen, die stärkerem Druck ausgesetzt werden. Dort können kleine, schmerzhafte Wundflächen entstehen. Melden Sie sich bei Ihrem Zahnarzt, damit er Ihnen helfen kann. Tragen Sie aber die Prothese trotzdem weiter. Die gerötete Stelle im Mund wird dem Zahnarzt anzeigen, wo er korrigieren muss.

Fremdkörpergefühl
Manche Patienten empfinden zu Beginn einen Würge- oder Brechreiz. Häufig tritt verstärkter Speichelfluss auf. In solchen Fällen ist es am besten, die Prothese trotzdem zu tragen. Der Reiz wird so immer seltener auftreten und sich nach einiger Zeit verlieren.

Reinigung
Reinigen Sie Ihre Prothese nach jeder Mahlzeit mit einer speziellen Prothesenbürste und einer alkalifreien Seife (oder gewöhnlicher Zahnbürste und Zahnpaste) und spülen Sie sie mit Wasser gründlich ab. Vergessen Sie dabei nicht, allfällige Wurzelkappen (Druckknöpfe, Stege) und eigene Zähne gut zu reinigen. Wenn Sie Ihren Zahnersatz zusätzlich täglich einmal für einige Minuten in ein sauerstoffhaltiges Reinigungsbad legen, bilden sich in den Poren des Kunststoffes weniger Bakterien, was das Tragen angenehmer und hygienischer macht.

Tragdauer
Tragen Sie Ihre Prothesen immer, ausser zum Reinigen und Abspülen. Falls Ihnen Ihr Zahnarzt anrät, die Prothesen nachts herauszunehmen, so legen Sie sie auf alle Fälle in ein Glas mit sauberem Wasser, denn der Prothesenkunststoff ändert seine Form, wenn er an der Luft trocknet.

Nachkontrollen
Halbjährlich sollte der Zustand Ihrer Prothesen und der eventuell vorhandenen Ankerzähne kontrolliert werden. Die Kieferkämme verändern sich im Laufe der Zeit, Ihre Prothesen aber nicht. Unter Umständen kann eine Unterfütterung oder gar eine Neuanfertigung für Sie auf lange Sicht sehr wichtig sein.

Änderungen an den Prothesen
Eine Prothese, die nach langem Tragen nicht mehr passt, soll nicht "angekleistert", sondern unterfüttert werden. Haftmittel sind nicht immer ungefährlich und dürfen nur in Ausnahmefällen, nach ausdrücklicher zahnärztlicher Verordnung verwendet werden. Versuchen Sie nie, Ihre Prothesen selbst anzupassen oder zu reparieren, denn nur Ihr Zahnarzt hat dazu die notwendigen Kenntnisse.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 248 aus der FRENKENKLINIK: Zahnpflege bei älteren und behinderten Menschen

Für Sie gelesen:

Die Zahngesundheit von betagten und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit einer Behinderung ist deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen.


Senioren und Erwachsene mit Behinderungen müssen nach den derzeitigen gesetzlichen
Bestimmungen präventive Leistungen meist selbst finanzieren, verfügen aber oft nicht über die entsprechenden Mittel. Ihre zahnmedizinische Versorgung weist deshalb deutliche Defizite auf.

Ältere Menschen besitzen heute immer mehr natürliche Zähne. Mit dieser erfreulichen Zunahme der Zahnerhaltung ist andererseits aber die Zunahme der Wurzelkaries sowie schwerer Erkrankungen des Zahnhalteapparats (Parodontitis) bei Senioren festzustellen.

Bestimmte Verhaltensmuster, medikamentöse Therapien und Krankheitsbilder im Alter können zudem spezielle Mundgesundheitsprobleme auslösen:
  • Der nachteilige Einfluss von verringertem Speichelfluss auf die Abwehr, Reparaturmechanismen und Selbstreinigung der Zähne.
  • Der Einfluss von Diabetes mellitus auf die Mundschleimhaut und den Zahnhalteapparat mit negativer Wirkung auf Parodontalerkrankungen (und umgekehrt).
  • Die Mundtrockenheit infolge einer umfangreichen Medikamententherapie mit ihren Folgen für die Zähne, Schleimhauterkrankungen und Zahnersatztherapie.
  • Die Einschränkung des Bewegungsvermögens (Feinmotorik) mit Konsequenzen für eine unzureichende Zahn- und Mundhygiene.
  • Eine nachlassende Sehkraft und eingeschränkte Geschmacks- und Geruchswahrnehmung mit eingeschränktem Erkennen von Erkrankungen und Hygienedefiziten.
  • Die ausgeprägte Leidensfähigkeit älterer Menschen mit der häufigen Konsequenz, dass in einem desolaten Mundgesundheitszustand kein Problem gesehen wird und beginnende Erkrankungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
  • Die subjektiv hohe Zufriedenheit mit einem nach objektivem Befund insuffizient gewordenen Zahnersatz, die zu einer verschlechterten Mundgesundheit führt.
  • Die psychosoziale Situation älterer Menschen als Ausdruck einer über ein langes Leben entwickelten Persönlichkeit, ihre gefestigte Einstellung zu bestimmten Lebensfragen und -lagen.
Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 13. Juni 2012

Beitrag 247 aus der FRENKENKLINIK: Mythen aus der Zahnpflege

Für Sie gelesen:




Rund um das Thema Zähneputzen, Zucker und Zahnweiß gibt es immer wieder Gerüchte und Halbwahrheiten. Was stimmt den nun?

Je fester geputzt wird, desto besser
Stimmt nicht, sagen Zahnärzte. Wer zu feste schrubbt, schädigt das Zahnfleisch und putzt auch noch den essenziellen Zahnschmelz runter, der unsere Zähne schützt. Der Druck sollte zwischen 150 und 200 Gramm betragen. Wenn Sie sich darunter nichts vorstellen können, drücken Sie mit der Zahnbürste doch zur Abwechslung mal auf die Küchenwaage.

Kaugummi als Ersatz fürs Zähneputzen
Auch wenn die Werbung uns gerne weismachen würde, dass ein Zahnpflegekaugummi ein adäquater Ersatz für eine Zahnbürste ist - das stimmt natürlich nicht. Der wirksamste Effekt des Kaugummis ist, dass er die Speichelproduktion anregt. Da der Speichel antibakterielle Substanzen enthält und zudem dem Zahnschmelz auf die Sprünge hilft, kann ein Kaugummi die Selbstreinigung unterstützen und das zu saure Milieu ausgleichen.

Zahnweiß-Zahncremes hellen sanft die Zähne auf
Sie haben meist weder einen merklich aufhellenden Effekt, noch sind sie gesund für die Zähne. Die Zahnweiß-Cremes besitzen dafür extrem hohen Abrasionswert, der den Zahnschmelz regelrecht abreibt. Besonders stark ist das bei Raucher-Zahnweiß der Fall; das kann man sich vorstellen wie Schmirgelpapier im Mund. Schonender und wirksamer sind professionelle Zahnreinigungen beim Zahnarzt.

Mundwasser und fluorhaltige Zahncreme schützen perfekt
Es stimmt, dass Fluor den Zahnschmelz unterstützt und somit vor Zahnerkrankungen schützt. Ebenso wirkt ein Mundwasser bis zu einem gewissen Grad antibakteriell. Aber damit beide Hilfsmittel nicht umsonst eingesetzt werden, sind Zahnseide oder Interdentalbürsten wichtig. Denn um effektiv zu wirken, müssen Zahnbeläge entfernt und Zahnzwischenräume gesäubert sein.

Zucker greift die Zähne an
Wer nicht gerade regelmäßig auf Würfelzucker herumkaut, muss nicht befürchten, dass der Zucker direkt eine schädliche Auswirkung auf die Zähne hat. Das Problem besteht nur indirekt: Die Bakterien im Mundraum ernähren sich gerne von Zucker und vermehren sich fleißig, wenn sie "gefüttert" werden. Daher sind auch Äpfel und anderes Obst nicht so gut für die Zähne wie ihr Ruf - die Fructose darin ist ebenfalls sehr beliebt bei Bakterien. Zudem greifen die enthaltenen Säuren, insbesondere bei Zitrusfrüchten, die Zahngesundheit an.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 246 aus der FRENKENKLINIK: Männer haben schwerere Parodontitis

Für Sie gelesen:


Auch ein Hormone-Thema: Männer haben schwerere Parodontitis
Die 4. Deutsche Mundgesundheitsstudie bestätigte es für Deutschland, Parodontologen der University of Maryland/Dental School zeigten es als weltweites Problem:
Männer haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwerere Parodontitis im Vergleich zu Frauen.

Die Forschergruppe hatte biologische Gründe für diesen oft beobachteten Geschlechterdimorphismus gesucht und hielt abschließend (laut Journal of Periodontology) fest: Offenbar geht der Effekt zurück auf die Rolle der männlichen Sexualhormone auf das Immunsystem und damit auf dessen Einfluss auf die Regulierung von Entzündungen. Offenbar hängt Verlauf und Ausheilungsgeschehen einer Parodontitis entscheidend mit der angeborenen Immunreaktion zusammen.
Diese wiederum unterscheide sich bei Männern und Frauen aufgrund der unterschiedlichen Konzentration der verschiedenen Sexualhormone deutlich. Frauen haben, zeigen entsprechende Untersuchungen, signifikant mehr Immunglobuline und eine höhere Abwehrkraft gegenüber Keimen aller Art.

(AUS: GZ-Journal 2-211, das GZ-Journal ist eine Publikation der DGGZ)

Ihr FRENKENKLINIK Team

Sonntag, 10. Juni 2012

Beitrag 245 aus der FRENKENKLINIK: Rauchen - Gefahr für Zähne und Mund

Für Sie gelesen:


Während die allgemein medizinischen Auswirkungen des Tabakgenusses, wie Lungenkrebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen in der Bevölkerung weitgehend bekannt sind, sind die des Tabakrauchens auf die Mundhöhle weitgehend unbekannt.

Rauchen bringt Zähnen und Mund Probleme:
So wachsen Implantate bei Rauchern nicht an oder gehen frühzeitig verloren.
Es ist auch bewiesen, dass die entzündlichen Erkrankungen des Zahnfleisches bei Rauchern deutlich schwerer verlaufen, und dass therapeutische Maßnahmen am Zahnhalteapparat und dem Zahnfleisch deutlich schlechtere Ergebnisse erbringen als beim Nichtraucher.
Ausserdem: Die so genannte "Halitose", der Mundgeruch, hat zum Teil auch seine Ursache im Tabak, und nicht zuletzt die Verfärbungen an den Zähnen, die dann braun und hässlich wirken.

Es gibt allerdings noch schlimmere Auswirkungen des Rauchens auf Zähne und Mund:
In Deutschland werden etwa 2.500 - 3.000 Menschen, vorwiegend Männer, aber mit steigender Tendenz auch Frauen, jährlich von Mundhöhlenkrebs befallen. Trotz Verbesserungen in der Diagnostik ist die Langzeitüberlebensprognose der Patienten mit Krebserkrankungen der Mundhöhle und der Zunge nach wie vor schlecht.

Die Früherkennung von Vorkrebsstadien und des Mundhöhlenkrebses sind daher eine wichtige Aufgabe der zahnärztlichen Praxis.

Informationen und Tipps zum Rauchstopp erteilt Ihnen die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention
Rauchstopplinie: 0848 000 181

Ihr FRENKENKLINIK Team

Freitag, 8. Juni 2012

Beitrag 244 aus der FRENKENKLINIK: Rauchen - Frauen sind gefährdeter

Für sie gelesen:


Zahlreiche Studien belegen übereinstimmend:
Rauchen schadet Frauen weitaus mehr als Männern.
  • Laut einer dänischen Studie verdoppeln bei Frauen bereits drei Zigaretten täglich das Risiko eines Herzinfarktes. Bei Männern sind es sechs.
  • Auch schwaches Rauchen fördert die Entstehung von Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs.
  • Frauen leiden deutlich häufiger an den typischen Rauchersymptomen: Husten, Atemgeräusche, Atemlosigkeit und Asthma.
  • Die Lungen (und damit das Lungenvolumen) sind bei Frauen kleiner als bei Männern. Sie inhalieren tiefer, wodurch Rauch und Schadstoffe viel weiter und intensiver in die Lunge eindringen.
  • Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist bei Raucherinnen achtmal so hoch wie bei Nichtraucherinnen.
  • Bei gleicher Anzahl an gerauchten Zigaretten haben Frauen ein um 20 bis 70% höheres Lungenkrebs-Risiko als Männer.
  • Bei Frauen tritt Lungenkrebs häufiger in einer aggressiveren Form auf als bei Männern.
  • In den USA und England sterben schon mehr Frauen an Lungenkrebs als an Brustkrebs. Experten prognostizieren, dass dies auch bald in Deutschland der Fall sein könnte.
  • Rauchen beeinträchtigt die Fruchtbarkeit von Frauen negativ.
  • Raucherinnen kommen im Durchschnitt früher in die Wechseljahre.
  • Schon eine einzige Zigarette täglich lässt das Risiko für eine Schädigung der Herzkranzgefäße massiv ansteigen.
  • Es gibt überzeugende Daten darüber, dass Rauchen bei Frauen mehr Schäden an den Herzkranzgefäßen verursacht, als bei Männern.
  • Gerade für heranwachsende Mädchen ist Rauchen fatal. Bei ihnen verlangsamt sich die Entwicklung der Lungen.
  • Die Haut von Frauen, die rauchen, altert schneller als die von Nichtraucherinnen.
Zuletzt endlich einmal eine gute Nachricht:
Bei einem Rauchstopp erholt sich die Lunge von Frauen innerhalb eines Jahres doppelt so schnell, wie diejenige der Männer.
Informationen und Tipps zum Rauchstopp erteilt Ihnen die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention
Rauchstopplinie: 0848 000 181
Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 6. Juni 2012

Beitrag 243 aus der FRENKENKLINIK: Darüber spricht "Frau" nicht gerne!

Fragen von Patienten – Antworten für Patienten: Muss ich nach den Wechseljahren verstärkt auf die Zahngesundheit achten?



Östrogenmangel in und nach den Wechseljahren kann – ebenso wie an anderen Knochen – auch im Unterkieferknochen zu Knochenschwund (Osteoporose) führen. Der Kieferknochen verliert dann an Stabilität, wodurch die Zähne an Halt verlieren. Demzufolge kann es in selteneren Fällen auch zu Zahnverlust kommen.

Typischerweise verändert sich zunächst das Zahnfleisch: Es schwillt an und lässt schädigende Stoffwechselprodukte von Bakterien leichter passieren. Folglich kommt es häufiger zu Zahnfleischbluten. Aus Angst vor weiterem Bluten putzen viele der betroffenen Frauen die Zähne seltener und weniger gründlich als zuvor. Deshalb bilden sich vermehrt Zahnbeläge (Plaques), die wiederum die Grundlagen für Karies und Zahnfleischerkrankungen sind.

Gründliche Mundhygiene ist also auch bei hormonbedingten Zahnfleischerkrankungen die Basis zur Vorbeugung (Prophylaxe) und zur Behandlung. Mit einer regelmässigen Kontrolle beim Zahnarzt oder der Zahnärztin, idealerweise vier mal pro Jahr, können sich Frauen in und nach den Wechseljahren vor vielen Überraschungen schützen.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Dienstag, 5. Juni 2012

Beitrag 242 aus der FRENEKNKLINIK: Vorsicht Spinat - nicht nur Süßigkeiten schaden den Zähnen

Für sie gelesen:


Schon die Kleinsten lernen, dass Schokolade und co. zwar sehr lecker aber eben auch gefährlich sind. Wer viel Süßes isst, muss seine Zähne gut pflegen, sonst ist Karies die Folge. Was man im Kindergarten aber noch nicht lernt: auch Dinge wie Rhabarber und Spinat greifen die Zähne an. Zahnärzte wissen schon länger, dass Saures dem Zahnschmelz genauso schädlich werden kann, wie das Süße. So wird Spinat ebenso zur Gefahr wie Zitrusfrüchte und das Gläschen Wein am Abend.
Gerade in Gemüse wie Rhabarber, Spinat oder Mangold befindet sich viel Oxalsäure.

Was genau passiert dann im Mund?
Anders als die Süßigkeiten locken säurehaltige Speisen und Getränke keine Kariesbakterien an. Sie bewirken aber, dass der Zahnschmelz um unseren Zähnen empfindlich wird. Vorübergehend wird der Schmelz aufgeweicht, weil die Säuren sich mit dem Kalzium des Zahnschmelz verbinden. So wird dem Schmelz ein wichtiger Mineralstoff entzogen und der Körper muss erst wieder nachlegen.

Während man nach etwas Süßem also sehr wohl am Besten gleich Zähneputzen sollte, ist bei Saurem ein anderes Verhalten gefragt. Wer nach dem Essen von Spinat und co. direkt zur Zahnbürste greift, kann sich den aufgeweichten Zahnschmelz so von den Zähnen kratzen. Ohne Schutzmantel sind die Zähne deutlich schneller das Opfer von Karies. Daher muss man den Zähnen erst die Chance geben, die verlorenen Mineralstoffe zu ersetzen. Mindestens eine halbe Stunde sollte schon zwischen dem Verzehr und dem Griff zur Zahnbürste liegen.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Sonntag, 3. Juni 2012

Beitrag 241 aus der FRENKENKLINIK: So erkennen Sie einen guten Zahnarzt



An der Terminplanung:
Lange Öffnungszeiten: Besonders berufstätige Menschen sind auf Termine am frühen Morgen, am späten Abend und am Wochenende angewiesen, wir bieten sie an.
Terminerinnerungen: Wenn sie dies wünschen, können sie von uns kostenlose Erinnerungen an ihre Zahnarzttermine über SMS oder E-Mail bzw. Facebook erhalten, damit es keine versäumten Termine mehr gibt.
Wartezeitgarantie: Zeit ist eine der wenigen nicht erneuerbaren Ressourcen. Wir respektieren die Zeit unserer Patienten, indem wir Wartezeiten von maximal 15 Minuten garantieren. Wer ausnahmsweise einmal länger warten muss, erhält eine Reduktion von SFR 50 auf die Behandlungskosten. Wir tun zudem alles, um Behandlungen so effizient wie nur möglich zu gestalten.

An der Hygiene und der Atmosphäre:
Als Zahnärzte haben wir eine besonders grosse Verantwortung zur Einhaltung eines sehr hohen Hygienestandards. Bei allen Patienten haben wir Speichelkontakt und oft besteht auch Blutkontakt. Strengste Hygienemassnahmen mit laufender Protokollierung aller Sterilisationszyklen, laufende Schulung der Mitarbeitenden und die freiwillige Zusammenarbeit mit einem Hygienelabor, welches unsere Hygienemassnahmen immer wieder unangemeldet überprüft, stellen sicher, dass Patienten und Mitarbeitenden in der FRENKENKLINIK nichts passieren kann.

An der Beratung:
Wir bieten Sicherheit. Unsere Patienten wollen Vertrauen. Dieses Vertrauen kann nur entstehen, wenn wir die Patientenbedürfnisse ernst nehmen. Die Ergebnisse der Analysen werden in Fokusgruppen vertieft, geklärt und dienen als Basis für unsere Leistungsangebote. Vertrauen entsteht durch Herzlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Kontinuität und Innovation. Daran arbeiten wir jeden Tag hart.

An der Transparenz:
Kostenvoranschläge: Wir wollen für unsere Patienten transparent sein. Erreichen die Kosten für die zahnärztlich Behandlung SFR 600 wird ein mündlicher Kostenvoranschlag erstellt. Bei voraussichtlichen Kosten von mehr als SFR 900 wird automatisch ein schriftlicher Kostenvoranschlag abgegeben.

An der Garantie:
Kulanz-Garantie: Für Patienten, welche die von uns empfohlenen Hygiene- und Kontroll-Rhythmen in der FRENKENKLINIK durchführen lassen und die empfohlenen persönlichen Hygienemassnahmen konsequent umsetzen, geben wir folgende Kulanz-Garantien:
 - Auf Kronen, Brücken und Implantaten unsere Standardlinie: 8 Jahre
 - Auf Füllungen und alle festsitzenden prothetischen Arbeiten unserer Budgetlinie: 2 Jahre

An der Prophylaxe:
Ein qualifizierter Zahnarzt konzentriert sich nicht nur auf lukrative Reparaturarbeiten, sondern legt Wert auf Prophylaxe. Er informiert ausführlich darüber, was jeder vorbeugend gegen Karies und Parodontitis tun kann, um das Gebiss so lange wie möglich zu erhalten und sich viele Zahnarztbesuche zu ersparen. Gute Zahnärzte sind sich nicht zu schade, auch erwachsenen Patienten die richtige Zahnputztechnik oder die Anwendung von Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürstchen zu zeigen.

Am Schmerz:
In der FRENKENKLINIK nehmen wir unsere ethische Verantwortung ernst. Schmerzpatienten und Patienten mit ästhetisch sichtbaren Defekten werden deshalb in allen Fällen am gleichen Tag, an dem sie sich mit uns in Verbindung setzen, behandelt. Dies unabhängig davon, ob jemand schon Patient von uns war oder nicht.
Betäubungsspritzen müssen nicht weh tun. Unsere Experten setzen Spritzen so sanft, dass außer einem kleinen Einstich nichts zu spüren ist.

Bei grossen Eingriffen und bei der Behandlung von anders nicht behandelbaren Patienten führen wir oft Vollnarkosen durch. Diese Behandlungen werden zusammen mit der erfahrenen Anästhesieärztin, Frau Dr. med. Marion Schafroth, in der FRENKENKLINIK durchgeführt.
Auch bei sehr kleinen Kindern, ängstlichen Kindern oder/und Kindern, die eine sehr aufwändige und zeitintensive Behandlung benötigen, kann die Behandlung unter Vollnarkose vorgenommen werden. Am Besten wird dies alles in der ersten Begegnung mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt besprochen.

Genereller Tipp:
Ihr Bauchgefühl muss stimmen!
Innovation muss in der heutigen Zeit sein, doch ist Kontinuität im persönlichen Bereich mindestens so wichtig. Unsere Patienten sollen in ihrem Zahnarzt oder in ihrer Hygienikerin eine Vertrauensperson finden. Wir suchen unsere Zahnärzte und Hygienikerinnen mit grosser Sorgfalt aus. Ob das Verhältnis zwischen Ihnen als Patient und Ihrer Behandlerin oder Ihrem Behandler stimmt, hängt jedoch auch von der gegenseitigen Sympathie ab. Falls Sie dies wünschen, haben Sie deshalb die Möglichkeit, Ihre Behandlerin/Ihren Behandler problemlos zu wechseln!

Ihr FRENKENKLINIK Team