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Montag, 29. April 2013

Beitrag 508 aus der FRENKENKLINIK: „Zahnärztin“ praktiziert ohne Zulassung

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In den USA muss sich jetzt eine Frau vor Gericht verantworten – sie hatte ohne Zulassung als Zahnärztin praktiziert.

Aufgrund eines anonymen Tipps vereinbarte ein verdeckter Ermittler als vermeintlicher Patient einen Termin in ihrer Klinik in Houston, Texas. Die angebliche Zahnärztin erklärte ihm, es müssten einige Zähne entfernt und Prothesen eingesetzt werden. Die Kosten sollten fast 2.000 Dollar (etwa 1.500 Euro) betragen.

Am 11. März wurde die Frau verhaftet, ist allerdings derzeit nach Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß. Bei einer Verurteilung drohen ihr zwei bis zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Dollar (etwa 7.600 Euro).
Quelle: abclocal.go.com, KTRK-TV

Ihr FRENKENKLINIK Team

Samstag, 27. April 2013

Beitrag 507 aus der FRENKENKLINIK: Der „offene Biss“ kann vermieden werden – trotz Schnuller

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In einer Langzeitstudie der Universität Witten/Herdecke beweist der zahnfreundlich ausgezeichnete Beruhigungssauger Dentistar seine präventiven Qualitäten.

Schnuller sind im Säuglings- und Kleinkindalter beliebt, um Kinder zu beruhigen und leichter einschlafen zu lassen. Und sie können möglicherweise sogar lebensrettend sein, indem sie das Risiko für einen plötzlichen Kindstod reduzieren. Aber leider stören die sogenannten Beruhigungssauger die natürliche Zahn- und Kieferentwicklung. Das bekannteste Problem ist der so genannte frontal offene Biss. Wie er – trotz Schnuller – vermieden werden kann, zeigt eine beeindruckende Langzeitstudie der Universität Witten/Herdecke.

Professor Dr. Stefan Zimmer ist Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke. Gemeinsam mit seinem Team untersuchte er in einer zweistufigen Langzeitstudie die Gebiss- und Zahnentwicklung bei Säuglingen bzw. Kleinkindern von der Geburt zunächst bis zum 16. Lebensmonat und weiterführend bis zum 27. Lebensmonat. In der wissenschaftlichen Vergleichsstudie beobachteten die Forscher, ob und inwieweit sich unterschiedliche Beruhigungssauger auf die Entstehung eines „offenen Biss" auswirken.

Zum Beginn der Studie wurden mit 129 Säuglingen drei Untersuchungsgruppen gebildet: Gruppe D (Dentistar, Novatex), Gruppe N (NUK, Mapa) sowie die Kontrollgruppe C mit Babys und Kleinkindern, die „schnullerfrei“ aufwuchsen.

Ergebnisse und Empfehlung nach 16 Monaten
121 Kleinkinder konnten in die 16-Monats-Analyse einbezogen werden. In Gruppe N hatten 16 von 42 Kindern = 38 Prozent einen frontal offenen Biss entwickelt, in Gruppe D zwei von 42 Kindern = fünf Prozent und in Gruppe C keines der 36 Kinder = null Prozent. Schlussfolgerung: Die Verwendung von Saugern kann zu einem gehäuften Vorkommen von frontal offenen Bissen bei 16 Monate alten Kleinkindern führen. Im Vergleich zu einem herkömmlich verwendeten Sauger führte Dentistar zu fast keinem offenen Biss, sodass er für Kinder unter 16 Monaten empfohlen werden kann.

Beeindruckende Ergebnisse nach 27 Monaten
Während die 16-Monats-Analyse bereits in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert und deshalb detailliert zitiert werden darf, wartet das erst seit Kurzem vorliegende 27-Monats-Ergebnis noch auf die Publikation. Deshalb kann hier auch vorab nur ein Ergebnis genannt werden, das die Qualität des Dentistar beeindruckend unterstreicht: In der Gruppe N zeigte sich bei 21 von 42 Kindern = 50 Prozent ein frontal offener Biss, in der Gruppe D waren es drei von 45 Kindern = drei Prozent und in der Gruppe C blieb es bei null Prozent.

Quelle: Aktion zahnfreundlich e.V.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 506 aus der FRENKENKLINIK: Ötzi hatte schlechte Zähne

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Erstmals haben Forscher vom Zentrum für Evolutionäre Medizin der Universität Zürich gemeinsam mit ausländischen Kollegen an der Mumie Ötzi Parodontitis, Karies und unfallbedingte Zahnverletzungen nachweisen können. Die neusten wissenschaftlichen Resultate geben interessante Hinweise auf das Ernährungsverhalten des neolithischen Mannes aus dem Eis und zur Evolution von medizinisch bedeutenden Zahnkrankheiten.

Die neolithische Mumie Ötzi (ca. 3300 v. Chr) zeigt erstaunlicherweise zahlreiche, auch heutzutage noch weitverbreitete Erkrankungen an den Zähnen und dem Zahnhalteapparat. Wie Prof. Frank Rühli, Leiter der Studie, erklärt, litt Ötzi an einer starken Zahnabschleifung, an mehreren Stellen an teilweiser ausgeprägter Karies und hatte einen vermutlich unfallbedingten abgestorbenen Frontzahn.

Obwohl seit über 20 Jahren an dieser bedeutenden Mumie geforscht wird, waren die Zähne kaum beachtet worden. Der Zahnarzt Roger Seiler vom Zentrum für Evolutionäre Medizin der UZH hat nun Ötzis Zähne basierend auf den aktuellsten computertomografischen Daten untersucht und stellt fest: «Der Schwund des Zahnhalteapparates war schon immer eine sehr häufige Erkrankung wie Schädelfunde aus der Steinzeit oder die Untersuchung ägyptischer Mumien zeigen. Ötzi erlaubt uns einen speziell guten Einblick in eine solch frühe Form dieser Erkrankung», erklärt Seiler. Er ist spezialisiert auf die Untersuchung von Zahnerkrankungen in früheren Zeiten.

Fortgeschrittene Parodontitis
Die computertomographischen dreidimensionalen Rekonstruktionen geben einen Einblick in die Mundhöhle des Eismannes und zeigen, wie sehr er unter einer fortgeschrittenen Parodontitis litt. Vor allem im Bereich der hinteren Backenzähne fand Seiler einen Verlust des parodontalen Stützgewebes, der beinahe die Wurzelspitze erreichte. Zwar hatte Ötzi wohl kaum seine Zähne geputzt, die abschleifende Nahrung hatte jedoch viel zur Selbstreinigung beigetragen. Heute wird Paradontitis mit den Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems in Zusammenhang gebracht. Interessanterweise zeigt der Eismann auch Arterienverkalkungen, wofür wie im Falle der Parodontitis in erster Linie seine genetische Veranlagung verantwortlich war.

Dass der Eismann unter Karies litt, ist auf die vermehrt stärkehaltige Nahrung wie Brot und Getreidebrei zurückzuführen, die durch den aufkommenden Ackerbau in der Jungsteinzeit vermehrt konsumiert werden konnte. Dazu war die Nahrung durch Verunreinigungen und den Abrieb der Mahlsteine stark abschleifend, wie die abgeschliffenen Zähne des Eismannes zeigen. Seine unfallbedingten Zahnschäden zeugen wie seine anderen Verletzungen vom rauen Leben in jener Zeit. Ein Frontzahn ist durch einen Schlag abgestorben – die Verfärbung ist noch deutlich sichtbar und ein Backenzahn hat wohl durch einen Kauunfall, vielleicht ein Steinchen in Getreidebrei, einen Höcker verloren.

Quelle: Universität Zürich

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 24. April 2013

Beitrag 505 aus der FRENKENKLINIK: Zahngesundheit von betagten und pflegebedürftigen Menschen

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Die Zahngesundheit von betagten und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit einer Behinderung ist deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen.

Senioren und Erwachsene mit Behinderungen müssen nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen präventive Leistungen meist selbst finanzieren, verfügen aber oft nicht über die entsprechenden Mittel. Ihre zahnmedizinische Versorgung weist deshalb deutliche Defizite auf.

Ältere Menschen besitzen heute immer mehr natürliche Zähne. Mit dieser erfreulichen Zunahme der Zahnerhaltung ist andererseits aber die Zunahme der Wurzelkaries sowie schwerer Erkrankungen des Zahnhalteapparats (Parodontitis) bei Senioren festzustellen.

Bestimmte Verhaltensmuster, medikamentöse Therapien und Krankheitsbilder im Alter können zudem spezielle Mundgesundheitsprobleme auslösen:
  • Der nachteilige Einfluss von verringertem Speichelfluss auf die Abwehr, Reparaturmechanismen und Selbstreinigung der Zähne.
  • Der Einfluss von Diabetes mellitus auf die Mundschleimhaut und den Zahnhalteapparat mit negativer Wirkung auf Parodontalerkrankungen (und umgekehrt).
  • Die Mundtrockenheit infolge einer umfangreichen Medikamententherapie mit ihren Folgen für die Zähne, Schleimhauterkrankungen und Zahnersatztherapie.
  • Die Einschränkung des Bewegungsvermögens (Feinmotorik) mit Konsequenzen für eine unzureichende Zahn- und Mundhygiene.
  • Eine nachlassende Sehkraft und eingeschränkte Geschmacks- und Geruchswahrnehmung mit eingeschränktem Erkennen von Erkrankungen und Hygienedefiziten.
  • Die ausgeprägte Leidensfähigkeit älterer Menschen mit der häufigen Konsequenz, dass in einem desolaten Mundgesundheitszustand kein Problem gesehen wird und beginnende Erkrankungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
  • Die subjektiv hohe Zufriedenheit mit einem nach objektivem Befund insuffizient gewordenen Zahnersatz, die zu einer verschlechterten Mundgesundheit führt.
  • Die psychosoziale Situation älterer Menschen als Ausdruck einer über ein langes Leben entwickelten Persönlichkeit, ihre gefestigte Einstellung zu bestimmten Lebensfragen und -lagen.
Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 504 aus der FRENKENKLINIK: Gingivitis erhöht Risikofaktoren für Arteriosklerose

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Gingivitis erhöht Risikofaktoren für Arteriosklerose

Ihr FRENEKNKLINK Team

Montag, 22. April 2013

Beitrag 503 aus der FRENKENKLINIK: Was ist Anug?

Fragen von Patienten - Antworten für Patienten:



Was ist ANUG?
Bei dieser Sonderform der Zahnfleischentzündung dringen die Bakterien sehr schnell ins Zahnfleich ein und zerstören es dauerhaft. Die akute Gingivitis „ANUG“ wird durch rasch ins Gewebe eindringende Bakterien verursacht. Die Erreger sind grösstenteils kleine, grosse und mittelgrosse Spirochäten, Kokken und Stäbchenbakterien.

Wie erkenne ich ANUG?
Die Krankheit ANUG beginnt schlagartig mit einer akuten Entzündung, meist an den Frontzähnen bzw. am Zahnfleisch, das zwischen den Zähnen gelegen ist und zerstört die Interdentalpapillen.
Die Anzeichen von ANUG (acute necrotizing ulcerative gingivitis), die auch als Plaut- Vincent-Gingivitis bezeichnet wird, sind meist starke Zahnfleischschmerzen, hohes Fieber, ein vermindeter Allgemeinzustand, starker Mundgeruch oder auch ein fauler metallischer Geschmack im Mund. Das Zahnfleisch im Zahnzwischenraum wird rot und kann mit einem leicht gelblichen, abwischbaren Film bedeckt sein. Die Erkrankung ist nicht ansteckend.
Behandlung von ANUG
Beim Verdacht auf eine ANUG bleibt Ihnen nur der Gang zum Zahnarzt. Dessen Behandlung besteht aus:
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Antibiotika Abgabe (nicht zwingend)
  • Fiebersenkende Schmerzmittel
Bettruhe ist sehr empfehlenswert, da der Allgemeinzustand reduziert ist und der Patient kraftlos wirkt.

Die am häufigsten betroffenen Patienten sind starke Raucher und Menschen die unter starkem Stress leiden. Voraussetzung für eine ANUG ist aber vielfach eine schlechte Mundhygiene. Da die Krankheit am Zahnfleisch beginnt, das zwischen den Zähnen gelegen ist und die Interdentalpapillen zerstört, bedeutet dies, daß nach dem Ausheilen der ANUG, die Gingiva an diesen Stellen fehlt.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Freitag, 19. April 2013

Beitrag 502 aus der FRENKENKLINIK: Professionelle Zahnreinigung ist schon in jungen Jahren wichtig

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Gesunde Zähne ein Leben lang behalten ist nicht so einfach. Neben der täglichen Zahnpflege sollte regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch genommen werden, damit die Zähne nach Möglichkeit ein Leben lang erhalten bleiben.

Professionelle Zahnreinigung wird inzwischen von allen Zahnarztpraxen angeboten, doch immer noch wissen viele Patienten nicht wie wichtig die Professionelle Zahnreinigung für ihre Zähne ist. Die tägliche Zahnpflege mit Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnseide oder Interdentalbürsten ist die Grundlage für gesunde Zähne, doch selbst bei sehr gründlicher Reinigung werden hier nur 70 Prozent der Zahnoberflächen erreicht. 30 Prozent der Zahnoberflächen bleiben somit ungereinigt und gerade hier liegt die Gefahr. Bei einer Professionellen Zahnreinigung geht es genau um die 30 Prozent der Zahnoberfläche die bei der täglichen Reinigung nicht erreicht werden können und somit als Grundlage für Bakterien und Co. dienen.

Die Professionelle Zahnreinigung sollte turnusmäßig alle sechs bis zwölf Monate durchgeführt werden und dies nach Möglichkeit schon in sehr jungen Jahren, denn sobald die bleibenden Zähne durchbrechen, sollten sie regelmäßig professionell gesäubert werden.

Studien zeigen, dass durch eine umfangreiche Prophylaxe durch den Zahnarzt, Karies und Entzündungen des Zahnfleisches verhindert werden können. Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt ist die Professionelle Zahnreinigung ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe. Egal wie sorgsam Zähne geputzt werden, niemand kann seine Zähne zu 100 Prozent von Belägen befreien. Immer wieder finden sich Speisereste in engen Nischen, engen Zahnzwischenräumen, Zahnfleischtaschen und natürlich an Brückengliedern und Kronenrändern. Gerade diese Regionen können kaum sauber gehalten werden und so sorgen die verbleibenden Beläge für eine Grundlage für Millionen von Bakterien die sich so an den Zähnen tummeln und Karies und Entzündungen auslösen.

Der Irrtum der bis heute noch besteht, dass eine Professionelle Zahnreinigung erst ab einem bestimmten Alter notwendig wird, ist weit verbreitet. Doch gerade für Kinder ist es wichtig, dass regelmäßig das Putzverhalten kontrolliert wird und durch den Zahnarzt nachgeputzt wird, denn nur so bleiben die Zähne bis ins hohe Alter gesund.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 501 aus der FRENKENKLINIK: Der Fingerabdruck des Atems

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ETH-Forscher konnten zeigen, dass der Atem von Menschen einen charakteristischen «Fingerabdruck» aufweist. Die Wissenschaftler möchten diese Erkenntnis nutzen, um in Zukunft mit hochpräzisen Analysemethoden in der ausgeatmeten Luft von Patienten Krankheiten zu diagnostizieren.

Körperflüssigkeiten können Bände über die Gesundheit eines Menschen erzählen. So untersuchen Ärzte heute Blut und Urin, um anhand der darin gelösten Moleküle Hinweise zu finden auf Infektions- oder Stoffwechselkrankheiten, um Krebs oder Organversagen zu diagnostizieren oder um die Dosierung von Medikamenten zu überprüfen. Forschende von der ETH Zürich und des Universitätsspitals Zürich schlagen nun vor, es nicht bei Blut- und Urin-Untersuchungen zu belassen, sondern auch den Atem mithilfe hochauflösender Echtzeit-Analysemethoden in das diagnostische Arsenal der Schulmedizin aufzunehmen.

Objektive Atemanalyse
Die Wissenschaftler nehmen damit ein Prinzip auf, das unter anderem aus der traditionellen chinesischen Medizin bekannt ist. Dort werden aus dem Geruch des Atems eines Patienten Schlüsse zu dessen Gesundheitszustand gezogen. Bekannt ist zudem, dass trainierte Hunde und Ratten an gewissen Krebsarten leidende Menschen anhand des Atems von gesunden unterscheiden können. In diesen Beispielen beurteilt der Mediziner oder das trainierte Tier das komplette Geruchsbild des Atems, was letztlich aber subjektiv ist. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Renato Zenobi, Professor am Laboratorium für Organische Chemie, möchten die Atemanalyse objektivieren und die einzelnen Geruchskomponenten identifizieren. Dadurch können Ärzte in äusserst geringer Konzentration vorliegende Atem-Komponenten in die Diagnose einbeziehen. Mithilfe der Massenspektrometrie lässt sich das Vorhaben der ETH-Forscher umsetzen, wie sie in einer neuen Studie gezeigt haben, in der sie den Atem von elf Versuchspersonen untersuchten. Dabei haben sie herausgefunden, dass sich der Atem bezüglich der darin enthaltenen flüchtigen Komponenten – in der Regel sind es Stoffwechselprodukte – individuell unterscheidet: Jeder Mensch hat einen charakteristischen «Fingerabdruck des Atems», was die Forscher englisch als «Breath-Print» bezeichnen.

Stabiles Muster
Mit regelmässigen Messungen während elf Tagen konnten die Forscher zudem aufzeigen, dass das individuelle Atemmuster konstant bleibt. «Wir haben zwar geringe zeitliche Schwankungen im Tagesverlauf gesehen, das individuelle Muster bleibt jedoch konstant genug, damit es für die medizinische Anwendung brauchbar ist», erklärt Pablo Martinez-Lozano Sinues, Oberassistent in der Gruppe von Zenobi. Würden Messungen nämlich im zeitlichen Verlauf stark schwanken, wären sie für die Krankheitsdiagnose unbrauchbar.

Für die Messungen haben Zenobi und seine Kollegen handelsübliche Massenspektrometer umgebaut. So konnten die Versuchspersonen über ein Mundstück direkt in das Analysegerät pusten. Die Forscher erhielten auf diese Weise Hinweise auf etwa hundert Atem-Komponenten. Identifizieren konnten die Forscher beispielsweise Aceton, ein Abbauprodukt des Zuckerstoffwechsels. Von den meisten anderen Stoffen, die sie im Atem finden konnten, wissen die Wissenschaftler noch nicht, um welche Verbindungen es sich handelt. In weiterer Forschungsarbeit müssen sie die Moleküle identifizieren.

Fingerabdrücke von Krankheiten
Als Nächstes werden die ETH-Chemiker versuchen, nicht nur persönliche Fingerabdrücke des Atems einzelner Personen zu ermitteln, sondern mit derselben Technik charakteristische Fingerabdrücke von Krankheiten zu erkennen. Sie arbeiten dazu mit Ärzten der Klinik für Pneumologie am Universitätsspital Zürich zusammen. «Wenn wir bei Patienten mit einer bestimmten Lungenkrankheit ein übereinstimmendes Muster finden, können wir damit eine Diagnosemöglichkeit entwickeln», erklärt Sinues. Bei Lungenkrankheiten erwarten die Wissenschaftler am ehesten sogenannte Biomarker im Atem zu detektieren. Daher stehen diese Krankheiten zunächst im Zentrum der Forschungsaktivitäten. Die Methode könnte in Zukunft aber auch auf weitere Krankheiten ausgeweitet werden.

Obschon die Bedeutung der Atemanalyse für die medizinische Diagnostik bekannt ist, wurde sie in der Schulmedizin nur selten angewandt. «Ein Grund dafür ist, dass mit den meisten bisherigen Methoden nur wenige Substanzen untersucht werden konnten und dass diese Methoden langsamer waren», sagt Sinues. Ein bedeutender Vorteil des Vorgehens der ETH-Forscher gegenüber Blut- und Urin-Untersuchungen ist, dass der Atem-Fingerabdruck Sekunden nach der Beprobung vorliegt. Die Analysen von Urin und Blut dauern in der Regel selbst in spezialisierten Labors deutlich länger. Ein weiterer Vorteil: In ein Atem-Analysegerät zu pusten, ist im Gegensatz zur Entnahme einer Blutprobe nicht-invasiv. Das heisst, die Ärztin oder der Assistent muss nicht wie bei der Blutentnahme mit einer Nadel in den Körper (in ein Blutgefäss) eindringen. «Unser Ziel ist, die Atemanalyse dereinst auf dieselbe Ebene zu bringen wie die etablierten Blut- und Urin-Untersuchungen», sagt Malcolm Kohler, Professor am Universitätsspital Zürich, der an der Forschungsarbeit beteiligt war. Regelmässige Atemproben würden sich beispielsweise auch als Frühwarnsystem für gesunde Personen mit einem bekannten Krankheitsrisiko eignen. Oder man könnte damit den Fortschritt und die Nebenwirkungen einer Therapie überwachen.

Damit sich die Methode in der Klinik durchsetzen kann, müssen die Instrumente verbessert werden. Die für die Analyse verwendeten, präzisen Massenspektrometer füllen derzeit noch ganze Labors. Zenobi: «Wenn kleine, tragbare Geräte, die es schon gibt, in Zukunft leistungsfähiger werden, könnten diese beispielsweise in Arztpraxen eingesetzt werden.»

Literaturhinweis:
Martinez-Lozano Sinues P, Kohler M, Zenobi R: Human breath analysis may support the existence of individual metabolic phenotypes. PLOS One, 2013, doi: 10.1371/journal.pone.0059909

Quelle: IDW online, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 17. April 2013

Beitrag 500 aus der FRENKENKLINIK: Die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen hilft Patienten mit rheumatoider Arthritis


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Es gibt einen Grund mehr seine Zähne gesund zu halten:
Menschen, die sowohl an Zahnfleischerkrankungen als auch an einer akuten Form von rheumatoider Arthritis leiden, senken ihre Arthritis-Schmerzen, die Anzahl geschwollener Gelenke und den Grad der Morgensteifigkeit, wenn sie ihre dentalen Probleme behandeln lassen. Wissenschaftler der zahnmedizinischen Fakultät und der Universitätsklinik der Case Western Reserve University berichten von dieser neuen Maßnahme gegen Arthritis im Journal of Periodontology.

“Es war spannend festzustellen, dass Patienten mit einer akuten Form der aktiven rheumatoiden Arthritis eine Verbesserung der Anzeichen und Symptome dieser Erkrankung berichteten, wenn wir die Infektion und Entzündung des Zahnfleischs beseitigten“, sagte Dr. Nabil Bissada von der Abteilung Parodontologie der zahnmedizinischen Fakultät. „Dies gibt uns eine neue Möglichkeit gegen die Arthritis einzuschreiten“.

Nicht zum ersten Mal werden Zahnfleischerkrankungen mit rheumatoider Arthritis in Verbindung gebracht. Laut einem weiteren an der Studie beteiligten Wissenschaftler, Dr. Ali Askari von der Abteilung für Rheumatologie der Universitätsklinik, „waren Rheumatologen und andere Kliniker seit langer Zeit verblüfft über das Gerücht, dass Zahnfleischerkrankungen eine große Rolle als Ursache systemischer Erkrankungen spielen.“ Er fügte hinzu, dass in der Vergangenheit Zähne gezogen wurden oder Antibiotika als Behandlung der rheumatoiden Arthritis verabreicht wurden, was tatsächlich die Parodontitis behandelte. Die Patienten erholten sich.

Askari und Bissada sind Teil eines wissenschaftlichen Teams, welches 40 Patienten mit mäßiger bis schwerer Parodontitis und einer akuten Form von rheumatoider Arthritis untersuchten. Die Studienergebnisse sollten Rheumatologen veranlassen, ihre Patienten auf den Zusammenhang zwischen parodontalen Erkrankungen und rheumatoider Arthritis aufmerksam zu machen, sagte Askari. Bissada merkte an, dass Zahnfleischerkrankungen bei Patienten mit rheumatoider Arthritis verbreitet zu sein scheinen. Beide entzündlichen Erkrankungen teilen Gemeinsamkeiten im zeitlichen Krankheitsverlauf. In beiden Fällen sind die Weich- und Hartgewebe durch eine Entzündung zerstört, die durch Toxine einer bakteriellen Infektion hervorgerufen wurde.

Ein Toxin der Entzündungsregion, der Tumor Nekrose Faktor alpha (TNF-α), ist ein Marker, der im Blut vorkommt, wenn eine Entzündung im Körper besteht. TNF-α kann neue Infektionen auslösen oder bestehende Entzündungen verschlimmern.

Die Studienteilnehmer waren in vier Gruppen geteilt. Zwei Gruppen der Patienten erhielten neue anti-TNF-α Blocker, welche die Produktion von TNF-α an Körperstellen mit entzündeter rheumatioder Arthritis hemmen. Die beiden anderen Gruppen erhielten nicht diese neue Medikation. Je eine der Gruppen mit und eine ohne Medikation bekamen eine übliche nichtchirurgische Parodontalbehandlung, um die Infektion vom Knochen und Gewebe der Zahnfleischregion zu entfernen. Die jeweils andere Gruppe erhielt bis zum Ende der Untersuchung keine Parodontalbehandlung.

Nach der Durchführung der Parodontalbehandlung wurde eine Verbesserung der Symptome der rheumatoiden Arthritis sowohl bei den Patienten mit Anti-TNF-α Medikation festgestellt, als auch bei denen, die keine TNF-Blocker einnahmen. Bei Patienten, die mit TNF-α-Hemmern therapiert wurden, konnten stärkere Verbesserungen beobachtet werden als in der Gruppe ohne Medikamente.

„Ich bin optimistisch, dass die biologischen Mittel, die wir erfolgreich in der Behandlung rheumatoider Arthritis verwenden, eines Tages zu einer Verbesserung der Parodontitis führen werden“, sagte Askari. „Erneut sehen wir einen Zusammenhang, wo gute Mundhygiene die Allgemeingesundheit des Menschen verbessert“, sagte Bissada.

Quelle: Case Western Reserve University/Eurekalert, 02.06.2009

Ihr FRENKENKLINIK Team





Montag, 15. April 2013

Beitrag 498 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung (Screening) abzulehnen



Mit den neuen Möglichkeiten der Medizin können immer mehr Krankheiten erkannt werden, bevor sie ausbrechen oder erste Symptome auftauchen. Eine Vorsorgeuntersuchung, das so genannte «Screening», ist dann sinnvoll, wenn die Krankheit wirksam behandelt, die Lebensqualität verbessert oder die Sterblichkeit verringert werden kann.

Mit dem wissenschaftlichen Fortschritt wachsen die Möglichkeiten, über Gen-Tests die Veranlagung und damit auch das Risiko für eine gewisse Krankheit (z.B. Brustkrebs) zu entdecken. Auf diesem Gebiet tut sich ein weites Feld schwieriger Entscheide auf.
Wollen, sollen, müssen wir wissen, welche Risiken wir in uns tragen? Die Antworten sind schwierig. Fest steht, Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen.

Breit angewandte Vorsorgeuntersuchungen sind zum Beispiel:
  • die Blutuntersuchung bei Neugeborenen zur Entdeckung von Stoffwechselkrankheiten wie die Phenylketonurie
  • bei Erwachsenen die Messung des Blutdruckes zur Entdeckung eines Bluthochdrucks
  • die Messung von Grösse und Gewicht zur Entdeckung von Über- oder Untergewicht
  • die Bestimmung der Blutfettwerte zur Entdeckung von erhöhten Werten (Hyperlipidämie)
  • der sog. Krebsabstrich bei Frauen zur Entdeckung eines Gebärmutterhalskrebses
  • bei familiärer Belastung die Darmspiegelung zur Entdeckung eines Darmkrebses.
Voruntersuchung in der Schwangerschaft
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können Eltern vor Entscheide mit extrem grosser Tragweite stellen. Wird in einer heute routinemässig durchgeführten Ultraschalluntersuchung eine Missbildung entdeckt, ist die Mutter (resp. sind die Eltern) vor die Entscheidung gestellt, die Schwangerschaft abzubrechen oder das Kind auszutragen. Das gleiche gilt für die so genannte Fruchtwasserpunktion, mit der genetische Schäden (z.B. das Down-Syndrom) entdeckt werden können.

Vor einer Vorsorgeuntersuchung sollten Sie sich über Nutzen, Risiken und Konsequenzen erkundigen. Probieren Sie auch, sich vorzustellen, wie Sie bei einem für Sie ungünstigen Resultat handeln würden. Die Antworten auf die untenstehenden Fragen können für Sie hilfreich sein.

Hilfreiche Fragen an die Ärztin oder den Arzt
  • Wie zuverlässig ist der Test?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit angezeigt wird, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist? Oder umgekehrt: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit nicht entdeckt wird, die später doch ausbricht?
  • Wie häufig tritt die Krankheit auf?
  • Kann die Krankheit, die mit diesem Test abgeklärt werden soll, behandelt oder geheilt werden? Mit welchen Erfolgsaussichten?
  • Gibt es bei diesem Test unerwünschte Nebenwirkungen?
Ihr FRENKENKLINIK Team

Samstag, 13. April 2013

Beitrag 497 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen



Keine handlungs- und urteilsfähige Person darf gegen ihren ausdrücklichen Willen behandelt werden. Alle urteilsfähigen Patientinnen und Patienten müssen ihr Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung geben. Sie haben auch das Recht, eine Behandlung zu verweigern.

Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Erwachsenen entscheiden die Eltern, die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter. Als Richtalter für die Urteilsfähigkeit gilt in der Praxis das Alter 16.

Nur wenn jemand vorübergehend nicht in der Lage (z. B. bewusstlos) ist, unmittelbare Lebensgefahr droht oder eine akute Gefährdung der Gesundheit besteht, sind Ärztinnen und Ärzte ermächtigt, dringliche medizinische Massnahmen ohne Rückfrage einzuleiten.

Das Fachpersonal der FRENKENKLINIK steht Ihnen beratend zur Seite, erklärt Ihnen die geplante Behandlung und versucht Sie von deren Richtigkeit zu überzeugen.
Den Grundsatzentscheid fällen Sie allein.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Donnerstag, 11. April 2013

Beitrag 496 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, auf umfassende Information



Damit Sie sich als Patientin oder Patient für oder gegen eine Behandlung entscheiden können, müssen Sie gut informiert sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, Ihnen die Grundlagen zu liefern, damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Selbst wenn Sie Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt absolutes Vertrauen entgegenbringen, müssen Sie Nutzen und Risiken einer Behandlung kennen.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt haben die Pflicht, Sie angemessen über Ihren Gesundheitszustand aufzuklären.
Sie haben das Recht zu wissen:
  • Woran Sie leiden.
  • Welche Heilungschancen bestehen.
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt.
  • Welche Risiken und Nebenwirkungen bestehen.
  • Was können Sie persönlich zur Heilung beitragen.
Es ist wichtig, dass Sie im Gespräch mit dem medizinischen Fachpersonal genau zuhören und so lange nachfragen, bis Sie alles genau verstanden haben. Erst dann soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Sie haben ein Recht darauf, dass Ärztinnen und Ärzte sich verständlich ausdrücken und sachlich Auskunft geben. Sie müssen erklären, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wie gross die Heilungschancen sind. Dabei vergewissern Sie sich, dass Sie ihre Ausführungen auch verstanden haben.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 10. April 2013

Beitrag 495 aus der FRENKENKLINIK: Sie das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen



Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen und davon Kopien zu erhalten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um handschriftliche Notizen oder um schriftliche Berichte handelt.
Ärztinnen und Ärzte sammeln die nötigen Informationen über ihre Patientinnen und Patienten in einer Akte, der so genannten Krankengeschichte. Sie enthält Aufzeichnungen Ihrer eigenen Auskünfte, Diagnosen, Laborberichte, Röntgenbilder oder Auskünfte Dritter.


Zur Krankengeschichte gehören:
  • Angaben über den Gesundheitszustand und die beschriebenen Symptome
  • die erhärtete Diagnose
  • angeordnete Behandlungen sowie deren Ergebnisse
  • zeitliche Angaben über Anfang und Ende der Behandlung sowie das Datum der jeweiligen Konsultation
  • Ergebnisse weiterer Untersuchungen, Analysen, Röntgenaufnahmen usw.

Bei einem operativen Eingriff:
  • Operations- und Anästhesieberichte, alle technischen Aufzeichnungen sowie Personalien und Qualifikationen der beteiligten Fachpersonen.
Kein Einsichtsrecht in Aufzeichnungen der Zahnärztin oder des Zahnarztes besteht, wenn sie nur Mutmassungen über den Gesundheitszustand (z.B. vorläufige Diagnosen) oder Auskünfte von Angehörigen beinhalten.

Ihr FRENKENKLINIK Team


Dienstag, 9. April 2013

Beitrag 494 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen


Bei Zweifeln hilft Ihnen eine Zweitmeinung, sich für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Dies kann dann nützlich sein, wenn für ein und dieselbe Diagnose unterschiedliche Behandlungen existieren.

Eine Zweitmeinung ist kein Zeichen des Misstrauens gegen die behandelnde Zahnärztin oder den behandelnden Zahnarzt. Die Zweitmeinung bestärkt Sie im Entscheid für oder gegen eine bestimmte Vorgehensweise.

Ob Sie der Zweitzahnärztin oder dem Zweitzahnarzt mitteilen, dass bereits eine Diagnose oder ein Behandlungsvorschlag gemacht worden ist, steht Ihnen frei. Damit Röntgenbilder kein zweites Mal gemacht werden müssen, erweist sich eine Übermittlung an den entsprechenden Zahnarzt oder Zahnärztin für die Zweitmeinung sehr hilfreich..

Ihr FRENKENKLINIK Team

Montag, 8. April 2013

Beitrag 493 aus der FRENKENKLINK: Sie haben das Recht auf Geheimhaltung



Zahnärzte/innen, Ärzte und das medizinische Fachpersonal unterstehen dem Berufsgeheimnis. Sie sind an die Schweigepflicht gebunden. Das heisst, sie dürfen das Wissen über die Patientin oder den Patienten nicht ohne deren Einwilligung an Drittpersonen weitergeben.
Ohne Zustimmung der Patientin oder des Patienten ist das Medizinalpersonal auch nicht berechtigt, Angehörigen, den Arbeitgebenden oder der Versicherung Auskünfte zu erteilen.


Die Schweigepflicht ist unter anderem aufgehoben:
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall, Körperverletzungen, die auf ein Verbrechen schliessen lassen, und bei Verdacht auf ein Offizialdelikt (z.B. Misshandlung von Minderjährigen, sexueller Missbrauch, schwere Körperverletzungen, Mord) sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, der Strafverfolgungsbehörde Meldung zu erstatten.
  • Bei bestimmten übertragbaren Krankheiten besteht eine Meldepflicht an den zuständigen kantonsärztlichen Dienst, welcher aber seinerseits dem Amtsgeheimnis untersteht.
Auch unter Medizinalpersonen gilt das Berufsgeheimnis.
Das Berufsgeheimnis gilt auch gegenüber allen Ärztinnen und Ärzten, die nicht direkt an der Behandlung beteiligt sind und daher kein berufliches Interesse haben. Dasselbe gilt für die Medizinalpersonen fremder Abteilungen.

Bestimmte medizinische Daten können zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn die betreffende Person es ausdrücklich erlaubt und die Angaben anonym weitergegeben werden.

An die nächsten Angehörigen wird das medizinische Fachpersonal die Auskunft nicht verweigern, wenn es vermutet, dass die Patientin oder der Patient eine Zustimmung zu einer Auskunft erteilen würde (selber aber nicht dazu in der Lage ist).

Ihr FRENKENKLINIK Team

Freitag, 5. April 2013

Beitrag 492 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Behandlung



Als Patientin und Patient haben Sie ein Recht auf bestmögliche Betreuung und sorgfältige
Behandlung. Der Erfolg einer Behandlung hängt von der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt/in und Patientin oder Patient ab.

Sie haben die Pflicht, zu schildern, wie es Ihnen geht, an welchen Symptomen Sie leiden
und was Ihrer Meinung nach die Ursachen der Krankheit sein könnten. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen aufmerksam zuzuhören.

Aktives Zuhören ist die Grundlage um:
  • Ihr Problem zu verstehen,
  • die Ursachen zu ergründen,
  • die Krankheit zu erkennen
  • und eine angemessene Behandlung zu finden.
Zahnärzte und Zahnärztinnen können nicht alle Probleme lösen, und nicht alle Krankheiten sind heilbar. Auch wenn wir es noch so sehr wünschen, es gibt kein Recht auf Heilung.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Beitrag 491 aus der FRENKENKLINIK: Patientenrechte

Patientenrechte beim Zahnarzt?



Viele Menschen machen sich beim Gang zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt Sorgen und Ängste. Niemand begibt sich gerne in Abhängigkeit. Darum ist es gut zu wissen, dass Rechte und Würde eines Menschen unantastbar sind. Als Patientin und Patient müssen Sie keine Massnahme über sich ergehen lassen, die Sie nicht wollen. Sie haben das Recht auf Anhörung, auf gute Information und sorgfältige Behandlung.
Überall und jederzeit.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen. Das ermöglicht Ihnen, eigenständig aufzutreten. Zahnärztin und Zahnarzt empfinden dies nicht etwa als «Provokation». Im Gegenteil, sie sind darauf angewiesen, dass zwischen Ihnen und dem Klinikpersonal Einverständnis und ein gutes Verhältnis besteht.

Gleich wie die Rechte können auch die Pflichten nicht in der Garderobe der Zahnklinik abgegeben werden. Sie können die eigene Verantwortung für eine gesunde Mundhygiene nicht delegieren. Sie tragen Mitverantwortung.

Ihr FRENKENKLINIK Team

Mittwoch, 3. April 2013

Beitrag 490 aus der FRENKENKLINIK:


Wir suchen für den Sommer 2013 in unsere Landklinik:

Einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin 
für ein 70 bis 100% Pensum



Einen Fitnesstest zu bestehen ist eins, als Mitglied eines starken Teams exzellente Ergebnisse zu erreichen, ist etwas anderes. 

Wir suchen Mitarbeitende, welche nicht in einem “Orchester” auf Kommando des “Dirigenten” “klassische Musik” spielen möchten, sondern engagierte teamfähige “Musiker”, welche Freude haben, ohne “Dirigent” “Jam Session” zu spielen, die selbst wissen, wann ihr Einsatz im Sinne des Ganzen fällig ist, die fähig sind, einen “Solopart” zu spielen und die mithelfen, unsere “Musik” – und nicht nur den eigenen Solopart – laufend zu verbessern. 
Um unseren Weg gehen zu können, suchen wir Menschen, welche Freude am Umgang mit anderen Menschen haben und bereit sind, fachlich und zwischenmenschlich ihr Bestes zu geben. Unsere Strategie kann nur mit diesen speziellen Menschen umgesetzt werden, Menschen die einsehen, dass sie als Individuum in hohem Masse vom Klinikerfolg profitieren können, wenn sie am Klinikerfolg mitarbeiten.

Ihr Anforderungsprofil:
  • Abgeschlossenes Zahnmedizinstudium und Approbation als Zahnarzt in der Schweiz oder     in den EU-Ländern.
  • 1 bis 2 Jahre Berufserfahrung
  • Hervorragende Deutschkenntnisse, ein Flair für “Schweizerdeutsch”
  • Echtes Interesse an Menschen

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite www.frenkenklinik.ch
per Telefon 061 961 85 77
oder Mail info@frenkenklinik.ch

FRENKENKLINIK AG, Hauptstrasse 49,  CH-4435 Niederdorf BL