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Montag, 14. November 2011
Kieferzysten
Kieferzysten sind Zysten, die sich in dem Kieferknochen selbst oder in dem umliegendem Weichteilgewebe (Muskeln, Bindegewebe) befinden. Die meisten Betroffenen haben keine Beschwerden und erfahren erst von ihren Kieferzysten als Zufallsbefund bei einem Röntgenbild.
Eine Zyste kann man sich als Hohlraum in einem Knochen oder einem anderen Gewebe vorstellen, der normalerweise dort nicht vorhanden sein sollte. Sie wird durch eine Zystenwand, einer Kapsel oder einer dünnen Weichteilhülle von dem umliegenden Gewebe abgetrennt und hat meist einen flüssigen oder breiig-zähflüssigen Inhalt. Dieser Inhalt wird oft von Zellen, die sich in der Zystenwand befinden, produziert. Durch die ständige Produktion von Zystenflüssigkeit und dem fehlendem Abfluss wächst die Zyste und übt Druck auf das benachbarte Gewebe aus. Man unterscheidet echte Zysten von Pseudozysten.
Echte Zysten besitzen an der inneren Zystenwand eine Schicht aus Epithelzellen (eine spezielle Zellart, die auch an den Oberflächen des Körpers zu finden ist, wie z.B. an der Haut, an den Schleimhäuten, im Darm). Pseudozysten haben keine Epithelschicht sondern werden, wenn überhaupt, nur durch eine Kapsel aus Bindegewebe abgegrenzt. Kieferzysten sind im Normalfall gutartig, wachsen nur langsam, verdrängen aber das umliegende Gewebe und können so zu Beschwerden führen. Im Oberkiefer sind sie häufiger zu finden als im Unterkiefer. Kieferzysten treten gehäuft im mittleren Lebensalter auf (20 – 50 Lebensjahr), Männer sind etwas häufiger betroffen als Frauen.
Ursachen von Kieferzysten
Eine Kieferzyste kann sich aus verschieden Geweben entwickeln. Oft hat die Person schon eine genetische Veranlagung zur Ausbildung von Kieferzysten. In den meisten Fällen nimmt sie aus Zahngewebe selbst ihren Ursprung und wird dann als odontogene Zyste bezeichnet. Es gibt aber auch Zysten die aus dem umliegendem Gewebe entstehen und folglich nicht-odontogene Zysten sind.
Therapie
Jede Zyste sollte vom Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen entfernt werden, selbst wenn sie bisher keine Beschwerden bereitet hat. Durch die Komplikationen, die ohne Therapie auftreten können und die immer vorhandene Gefahr, dass vielleicht doch ein bösartiger Tumor dahinter steckt, ist fast immer eine Indikation zur Therapie gegeben.
Als Therapie kommen nur operative Maßnahmen, die allerdings oft unter örtlicher Betäubung gemacht werden, zum Einsatz. Dabei kommt entweder die komplette Entfernung der Zyste (Zystektomie) oder nur das Einschneiden der Zyste (Zystostomie) in Betracht. Eine Zystektomie kann bei kleineren Zysten (unter 2 cm) angewendet werden, wenn ihre Lage es erlaubt. Nach der Entfernung kann bei größeren Defekten im Knochen der Hohlraum mit Knochenersatzmaterial ausgefüllt werden, welches sich mit der Zeit auflöst und durch körpereigenen Knochen ersetzt wird. Zur Entzündungsvorbeugung wird noch ein antibiotisches Puder in den Hohlraum gegeben. Dadurch, dass nach der Entfernung der Zyste erstmal ein Hohlraum im Knochen vorhanden ist, darf der umgebene Knochen nicht zu dünn sein, da sonst die Gefahr eines Bruchs zu groß wäre. Es sollte auch keine Zahnwurzel (eines lebenden Zahns) direkt mit der Zyste in Verbindung stehen, da dieser absterben könnte.
In diesen Fällen und bei größeren Zysten wählt man eher die Methode der Zystostomie:Bei dieser wird durch Einschneiden der Zyste, ein künstlicher Abfluss für die Zystenflüssigkeit geschaffen. Die Flüssigkeit kann nach außen ablaufen, in der Zyste sinkt der Druck. Dadurch wächst die Zyste nicht weiter und schrumpft sogar mit der Zeit. Im besten Falle heilt sie so ganz aus. Ein Vorteil ist, dass der Eingriff im Vergleich zu Zystektomie relativ klein ist und sich so die Schmerzen und die Schwellung im Gesicht nach der OP in Grenzen halten.Ein Nachteil ist, dass relativ lange ein Antibiotikum gegeben werden muss, damit durch die Öffnung keine Bakterien in den Zystenrest einwandern und eine Entzündung verursachen. Das ist die Methode der Wahl bei großen Zysten, bei entzündeten Zysten oder wenn die Lage der Zyste eine komplette Entfernung nicht erlaubt. Wie bei jeder OP können natürlich Komplikationen wie Nachtblutungen, verstärkte Schwellung des Gesichts oder des Mundes, Entzündungen oder Verletzungen am Nachbargewebe auftreten.
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