Seiten

Dienstag, 9. April 2013

Beitrag 494 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen


Bei Zweifeln hilft Ihnen eine Zweitmeinung, sich für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Dies kann dann nützlich sein, wenn für ein und dieselbe Diagnose unterschiedliche Behandlungen existieren.

Eine Zweitmeinung ist kein Zeichen des Misstrauens gegen die behandelnde Zahnärztin oder den behandelnden Zahnarzt. Die Zweitmeinung bestärkt Sie im Entscheid für oder gegen eine bestimmte Vorgehensweise.

Ob Sie der Zweitzahnärztin oder dem Zweitzahnarzt mitteilen, dass bereits eine Diagnose oder ein Behandlungsvorschlag gemacht worden ist, steht Ihnen frei. Damit Röntgenbilder kein zweites Mal gemacht werden müssen, erweist sich eine Übermittlung an den entsprechenden Zahnarzt oder Zahnärztin für die Zweitmeinung sehr hilfreich..

Ihr FRENKENKLINIK Team

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen