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Freitag, 29. Mai 2015

Beitrag 542 aus der FRENKENKLINIK: nach dem Schulaustritt zum Zahnarzt

Während der obligatorischen Schulzeit werden unsere Kinder beim Zähne putzen von den Eltern und der Schulzahnpflege unterstützt. Einmal jährlich müssen die Kids zum Schulzahnarzt, in den Unterstufen kommt die „Zahnfee“ regelmässig in die Klassen und zeigt den Kindern, wie sie Mund und Zähne pflegen sollen.
Nach dem 18. Geburtstag fällt diese Betreuung weg, umso wichtiger ist es, dass die Jugendlichen aber auch die Erwachsenen regelmässig ihre Zähne pflegen, aber auch mindestens 1 x pro Jahr einen Kontrollbesuch beim Zahnarzt machen, denn nur so können Zahnschäden (aber auch Schmerzen und Behandlungskosten) erkannt und allfällig vermieden werden. Eine Routinekontrolle inkl. Zahnreinigung ist nicht so teuer, eine Kariesbehandlung kann hingegen rasch teurer werden.
(Quelle SSO-Zahninfo 1/15)

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