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Samstag, 11. Mai 2013

Beitrag 517 aus der FRENKENKLINIK: Zahnunfall in der Badi - was tun?

Diesen Monat eröffnen die meisten Freibäder ihre Saison. Beim Planschen, Spielen und Ins-Wasser-Springen kann schnell ein Unfall passieren: Ein Schlag oder Sturz – und der Zahn ist gelockert, abgebrochen oder gar ausgefallen. Reagieren Personal und Betroffene richtig, können die Zähne meist gerettet werden.

Rund die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen erleidet irgendwann einen Zahnunfall. Rasches Handeln ist wichtig, denn die Folgen eines Zahnunfalls können bis ins Erwachsenenalter reichen.


Wer richtig reagiert, kann die Zähne meist retten.
Bei einem Zahnunfall kann sich der Zahn lockern oder verschieben, er kann abbrechen oder ganz herausgeschlagen werden. Gelockerte oder verschobene Zähne sollten nicht bewegt werden.
Abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne müssen unbedingt zum Zahnarzt mitgenommen werden. Oft kann dieser den Zahn retten und in den Kiefer zurück verpflanzen. Die gefundenen Zähne dürfen nur an der Zahnkrone und nie an der Wurzel angefasst werden. Auch wenn sie schmutzig sind, dürfen sie auf keinen Fall gereinigt werden.

Zahnarzt kontaktieren
Nach einem Zahnunfall sollte sofort eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt kontaktiert werden. Je schneller Verunfallte in der Praxis vorbeigehen, desto eher kann der Zahn gerettet werden. Ist die eigene Zahnärztin oder der eigene Zahnarzt nicht erreichbar, bieten die kantonalen SSOSektionen in allen Regionen der Schweiz einen gut funktionierenden Notfalldienst an. Die Telefonnummern der Notfalldienste sind auf www.sso.ch unter „Notfälle“ aufgeführt.

Ein abgebrochenes Zahnstück kann in kaltem Wasser aufbewahrt und transportiert werden. Ist der Zahn ganz ausgeschlagen, ist besondere Vorsicht geboten:
Optimale Überlebenschancen hat der Zahn, wenn er in einer Zahnrettungsbox aus der Apotheke transportiert wird. Dank einer speziellen Nährlösung können herausgeschlagene Zähne darin mehrere Stunden aufbewahrt werden. Ist keine solche Box zur Hand, kann der Zahn in kalte Milch eingelegt und zum Zahnarzt gebracht werden.

Informationen für Bademeister und Personal
Ist das Personal im Freibad geschult und handelt bei einem Zahnunfall richtig, lassen sich schlimmere Folgen von Zahnunfällen vermeiden. Badeanstalten können bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO gratis Informationsbroschüren und Poster für ihre Angestellten bestellen. Weiter empfiehlt die SSO allen Bädern, Zahnrettungsboxen aus der Apotheke bereit zu halten und die Nummer des nächsten SSO-Notfalldienstes gut sichtbar bereitzuhalten.

Für weitere Auskünfte:
Felix Adank, Presse- und Informationsdienst SSO, Tel. 031 310 20 80

Ihr FRENKENKLINIK Team

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