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Montag, 11. Februar 2013

Beitrag 454 Zahnunfall - wer bezahlt?

Was ist ein Zahnunfall?


Beim Kauen ist ein Zahn abgebrochen. Wer jetzt von der Unfallversicherung Geld verlangt, muss beweisen, dass er auf etwas Ungewöhnliches gebissen hat. 

Wer zahlt bei einem Zahnunfall?
Grundversicherung oder Suva?
Wer wegen eines Zahnunfalls zum Zahnarzt geht, muss für einmal die Rechnung nicht fürchten. Bei Arbeitnehmern, die bei der Suva versichert sind, zahlt die Suva. Bei Kindern, Studierenden, Hausfrauen und -männern und anderen nicht bei der Suva Versicherten zahlt die Krankengrundversicherung.

Rauferei zwischen Kindern: Zahlt die Haftpflichtversicherung?
Wenn ein Kind einem anderen während einer Rauferei einen Zahn ausschlägt, stellt sich oft die Frage: Zahlt die Haftpflichtversicherung des Dreinschlagenden? Die Antwort hängt von dessen Verschulden und Schuldfähigkeit ab. Wenn ein 14-Jähriger in vollem Bewusstsein der Gefahr ein siebenjähriges Kind schlägt, wird die Haftpflichtversicherung des 14-Jährigen bezahlen müssen. Besteht jedoch keine offenkundige Absicht (etwa bei einem Schlag im Eifer eines Handballspiels), zahlt die Grundversicherung des Verunfallten.

Kauunfall: Zahlt die Versicherung?
Wenn jemand beim Essen auf einen harten Gegenstand beisst und dadurch ein Zahn beschädigt wird, spricht man von einem Kauunfall. Die Unfallversicherung zahlt die Kosten, wenn eine «von aussen kommende, unerwartete Schädigung» vorliegt. Als «unerwartet» gelten zum Beispiel ein Stück Nussschale in einer Nussschokolade oder Knochen in einem Landjäger. Als «nicht unerwartet» gelten Knorpel in einem Landjäger, Knochen in einem Steak oder Dekorationsperlen auf einem Kuchen. In einem solchen Fall liegt kein Unfall vor, und der oder die Geschädigte muss die Zahnarztrechung selbst berappen.
(Quelle Beobachter 2/01)

In den folgenden Fällen haben Gerichte einen Unfall verneint, die Unfallversicherung oder Krankenkasse musste nicht zahlen:
  • Zwetschgenstein in Wähe, die mit nichtentsteinten Früchten zubereitet wurde
  • Knorpel in Wurstwaren
  • Knochensplitter in Lamm- oder Kaninchenvoressen
  • Figur in Dreikönigskuchen
  • Dekorationsperlen auf Torte
  • Meersalzkorn in Roastbeef
  • Unzermahlene Gewürze (Pfefferkörner, Nelken usw.)
  • Zerbeissen von Bonbons
  • Zerbeissen von «Totenbeinli»
  • Hart gebratene Haut eines Lammgigots
  • Nicht geplatztes Maiskorn im Popcorn
  • und andere.
Sicher ist, das verursachende Teil, sollte als Beweismaterial aufbewahrt und der Unfallversicherung übergeben werden. Diese Angaben sind alle ohne Gewähr.

Ihr FRENKENKLINIK Team

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