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Dienstag, 13. Dezember 2011

Beitrag 101 aus der FRENKENKLINIK: Warum ein SSO-Zahnarzt richtig ist


Warum ein SSO·Zahnarzt richtig ist:
  1. SSO-Zahnärzte geniessen einen guten Ruf. Verschiedene Studien bestätigen. dass über 90% der Patienten mit ihrem Zahnarzt zufrieden sind. Auch der BEOBACHTER empfiehlt, einen SSO-Zahnarzt zu wählen.
  2. Die Patientenstelle Basel hat bestätigt, dass ihr kein Fall mit einem SSO-Zahnarzt bekannt ist - mit anderen schon.
  3. Die SSO-Zahnärzte garantieren eine qualitativ hochstehende, bedürfnisgerechte und kostenmässig faire Behandlung.
  4. Die SSO-Zahnärzte anerkennen die anspruchsvollen Qualitäts-und Transparenzrichtlinien der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO für die einzelnen Behandlungsschritte und/oder das angestrebte Endresultat einer zahnärztlichen Therapie.
  5. Discount-Zahnpraxen versprechen einen unkomplizierten Zugang für Patienten und billige Zahnbehandlung. Doch ist billig auch kostengünstig? Wer mit einem tiefen Taxpunktwert wirbt, korrigiert nicht selten bei der Taxpunktzahl oder mit Überversorgung.
  6. Die SSO-Zahnärzte informieren vorgängig und präsentieren nicht am Schluss eine überraschend hohe Rechnung. Vor umfangreichen Behandlungen erhalten die Patienten eine Kostenorientierung. Darin sind die Kosten und die zu erbringenden Leistungen aufgeführt. Das heisst, Patienten von SSO-Zahnärzten wissen, was auf sie zukommt.
  7. SSO-Zahnärzte sind auch dann noch da, wenn nach der Behandlung Probleme auftreten und medizinische Massnahmen nötig werden. In Zahnkliniken arbeiten vielfach ausländische Zahnärzte temporär. Diese brauchen aufgrund der heute geltenden gesetzlichen Regelung für Einsätze bis drei Monate in der Schweiz keine Praxisbewilligung. Sie sind mit unseren Qualitätsnormen oft nicht vertraut und unauffindbar, wenn der Patient Nachbesserungen oder Haftpflichtansprüche geltend machen will.
  8. Wenn Patienten mit einer Leistung ihres SSO-Zahnarztes nicht zufrieden sind, hilft ihnen die Ombudsstelle, eine faire Lösung des Problems zu finden. Nötigenfalls können Patienten ihre Beschwerde an die Begutachtungskommission weiterziehen. Für einen Unkostenbeitrag erarbeiten unabhängige Zahnärzte eine tragfähige Lösung für beide Parteien. Dies gilt aber nur für SSO-Zahnärzte. Bei Nichtmitgliedern müssen Patienten den aufwändigen und teuren Weg Ober die gerichtlichen Instanzen gehen.
  9. Die SSO-Zahnärzte erbringen verschiedene Leistungen im Interesse der Patienten und der Gesellschaft. So etwa sind sie von den Kantonen mit dem offiziellen zahnärztlichen Notfalldienst betraut. Daneben engagieren sie sich bei der Unfallverhütung im Sport.
  10. SSO-Zahnärzte sind der Vermeidung von Krankheiten verpflichtet. Sie engagieren sich durch Prophylaxekampagnen (insbesondere gegen Kinderkaries und Alterszahnprobleme), aber auch durch Instruktion in der zahnärztlichen Praxis umfassend für die orale Gesundheit.

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