Seiten

Montag, 18. Juni 2012

Beitrag 250 aus der FRENKENKLINIK: Patientenrechte

Patientenrechte beim Zahnarzt?


Viele Menschen machen sich beim Gang zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt Sorgen und Ängste. Niemand begibt sich gerne in Abhängigkeit. Darum ist es gut zu wissen, dass Rechte und Würde eines Menschen unantastbar sind. Als Patientin und Patient müssen Sie keine Massnahme über sich ergehen lassen, die Sie nicht wollen. Sie haben das Recht auf Anhörung, auf gute Information und sorgfältige Behandlung. Überall und jederzeit.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen. Das ermöglicht Ihnen, eigenständig aufzutreten. Zahnärztin und Zahnarzt empfinden dies nicht etwa als «Provokation». Im Gegenteil, sie sind darauf angewiesen, dass zwischen Ihnen und dem Klinikpersonal Einverständnis und ein gutes Verhältnis besteht.

Gleich wie die Rechte können auch die Pflichten nicht in der Garderobe der Zahnklinik abgegeben werden. Sie können die eigene Verantwortung für eine gesunde Mundhygiene nicht delegieren. Sie tragen Mitverantwortung.

Ihr FRENKENKLINIK Team.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen