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Montag, 18. Juni 2012

Beitrag 251 aus der FRENKENKLINIK: Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Behandlung



Als Patientin und Patient haben Sie ein Recht auf bestmögliche Betreuung und sorgfältige
Behandlung. Der Erfolg einer Behandlung hängt von der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt/in und Patientin oder Patient ab.

Sie haben die Pflicht, zu schildern, wie es Ihnen geht, an welchen Symptomen Sie leiden
und was Ihrer Meinung nach die Ursachen der Krankheit sein könnten. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen aufmerksam zuzuhören.

Aktives Zuhören ist die Grundlage um:
  • Ihr Problem zu verstehen,
  • die Ursachen zu ergründen,
  • die Krankheit zu erkennen
  • und eine angemessene Behandlung zu finden.
Zahnärzte und Zahnärztinnen können nicht alle Probleme lösen, und nicht alle Krankheiten
sind heilbar. Auch wenn wir es noch so sehr wünschen, es gibt kein Recht auf Heilung.

Ihr FRENKENKLINIK Team

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