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Sonntag, 2. Dezember 2012

Beitrag 388 aus der FRENKENKLINIK: Gründe für eine Zahn-Überkronung

Für Sie gelesen:




Hat die Zerstörung eines Zahnes durch eine tiefe Karies zu erheblichen Verlusten der Zahnkrone geführt oder sind unfallbedingte Beschädigungen aufgetreten, ist es häufig nicht mehr möglich, den Zahn mit einer Füllung zu reparieren. Im Gegensatz zu einer Füllung, welche im Zahn verankert wird, umfasst eine Krone Teile bzw. den gesamten in die Mundhöhle ragenden Anteil eines Zahnes und gibt diesem damit wieder seine Form und eine ausreichende Stabilität zurück; im sichtbaren Bereich zusätzlich ein annähernd natürliches Aussehen.

Gründe für eine Zahn-Überkronung können sein:
  • Karies hat zu einer ausgedehnten Zerstörung der Zahnkrone geführt - eine Füllung erscheint aus statischen Gründen (häufiger Füllungsverlust) wenig sinnvoll. Diese Indikation ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Überkronung.
  • Wegen eines fehlenden Zahnes muss zum Ausfüllen der Lücke eine  Brücke angefertigt werden, welche zur Befestigung Kronen auf den eigenen, der Lücke benachbarten Zähnen bedingt. Alternativ kann für den fehlenden Zahn ein  Implantat gesetzt werden.
  • Ein Wurzelkanal-behandelter Zahn ("toter Zahn") ist nicht mehr so elastisch wie ein lebender Zahn. Zur Vorbeugung eines Bruches der Zahnkrone - meist dann ungünstig bis in die Wurzel hinein - wird der Zahn aus Stabilitätsgründen mit einer Krone "umfasst".
  • Eine "einfache" Zahnprothese (herausnehmbarer Zahnersatz) muss am Restgebiss mit Klammern befestigt und abgestützt werden. Der "Klammerzahn" wird zum Schutz vor Angriffen durch die Klammer mit einem Schutz "überzogen".
  • Durch einen Unfall ist soviel Zahnsubstanz verloren gegangen, dass, ähnlich wie bei einer tiefen Karies, eine Füllung keinen dauerhaften Erfolg verspricht.
  • Starke Zerstörungen von Milchzähnen - noch weit vor dem natürlichen Zahnwechsel - erfordern die Verwendung einer Krone. Hier kommen dann vorgefertigte Konfektionskronen zum Einsatz.
  • Besonders im sichtbaren Bereich besteht eine ästhetisch störende  Fehlstellung der Zähne. Eine kieferorthopädische Regulierung kommt aus versch. Gründen nicht in Frage.
  • Ausgedehnte Füllungen müssen erneuert werden. Aus statischen u. kosmetischen Grünen sind erneute Füllungen wenig sinnvoll.
  • Angeborene Zahndefekte haben ein derartiges Ausmaß, dass sie mit Füllungen nicht mehr korrigiert werden können.
  • Durch Knirschen, falschen Zahnputztechniken, starken Zahnverlusten durch säurehaltige Getränke, Ess-Brech-Sucht usw. sind erheblich Substanzverluste sowohl in der Höhe wie auch der Breite aufgetreten.
Ihr FRENKENKLINIK Team

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